Herzlich willkommen auf der provisorischen Homepage
des Märkischen Kreises!
Übersicht der verfügbaren Dienstleistungen:
Ausländerbehörde – Bauen – Bevölkerungsschutz – Bürgerbüros/Straßenverkehr – Finanzen – Gebäudemanagement – Geschäftsstelle Kreisorgane – Gesundheit – Jugend – Kataster – Kreisleitstelle – Ordnung – Personal – Pressestelle – Rettungsdienst – Schule – Soziales – Umwelt – Verschiedenes.
Die Übersichten werden fortlaufend erweitert.
Abbuchung von Forderungen nicht möglich
Aktuell sind keine Abbuchungen über die Kreis-Finanzsoftware möglich. Wie können Forderungen überwiesen werden?
Abbuchungen von Forderungen über die Finanzsoftware sind aktuell nicht möglich. Deshalb bitten wir darum, Forderungen mit Fälligkeit ab dem 16. Oktober dieses Jahres manuell auf eines der folgenden Konten des Kreises zu überweisen. Bitte bei den Überweisungen auch das Kassenzeichen mit angeben:
Sparkasse an Volme und Ruhr
IBAN: DE66 4505 0001 0000 0000 42
BIC: WELADE3HXXX
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Stadtsparkasse Iserlohn
IBAN: DE51 4455 0045 0000 0202 06
BIC: WELADED1ISL
Oft gestellte Fragen:
Verwaltung und Allgemeines
Der Märkische Kreis hat eine provisorische Homepage ( www.maerkischer-kreis.org ) eingerichtet, die regelmäßig mit Nachrichten und Informationen aktualisiert wird.
Wie lange dauert der IT-Ausfall noch?
Wie lange der IT-Ausfall aufgrund das Hackerangriffs auf unseren kommunalen IT-Dienstleister noch dauern wird, ist ungewiss. Wir bitten um Verständnis. Unsere IT-Experten arbeiten vor Ort akribisch an Lösungen, um die Handlungsfähigkeit der Kreisverwaltung weiter zu stärken.
Wie erreiche ich die Kreisverwaltung?
Viele Bürgeranliegen können derzeit nicht bearbeitet werden. Wir bitten um Verständnis.
Telefonisch: Die Kreisverwaltung bleibt erreichbar. Ansprechpartner sind die jeweils zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter unter ihren Durchwahlen. Auch die zentrale Rufnummer 02351 966-60 kann erreicht werden.
E-Mail: Unsere Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter sind ab sofort wieder per E-Mail über die normalen de-Adressen erreichbar. Wir hatten zwischenzeitlich Notfall-E-Mail-Adressen eingerichtet, die nun sukzessive abgeschaltet werden. Wer eine Mail an die alternative org-Adresse sendet, erhält eine automatische Benachrichtigung mit dem Hinweis, die Nachricht bitte an die de-Adresse zu senden.
Wo kann ich mich über den aktuellen Stand informieren?
Neben der provisorischen Homepage berichten wir über die weitere Entwicklung mittels Pressemitteilungen sowie auf unseren Social-Media-Kanälen:
Werden die monatlichen Sozialhilfeleistungen ausgezahlt?
Die monatlichen Sozialhilfezahlungen sind auf den Weg gebracht. Sie wurden überwiegend planmäßig am 30. November auf den Konten der Berechtigten gutgeschrieben. Eingeschlossen sind auch die Leistungen der Hilfe zur Pflege, für pflegebedürftige Personen sowie die Zahlung an Pflegeeinrichtungen. Da in einigen Fällen noch manuelle Eingaben erforderlich waren, kann sich die Gutschrift bis zum 1. Dezember verzögern. Der Kreis bittet um Verständnis. Sollten Betroffene dann noch keine Zahlung auf ihrem Konto feststellen, kann beim jeweiligen Sozialamt nachgefragt werden. Für die Hilfe zur Pflege ist der Märkische Kreis der richtige Ansprechpartner. Dort kann anhand von Zahlungslisten geprüft werden, ob eine Überweisung erfolgt ist.
Was ist mit Notrufen?
Die Kreisleitstelle ist bei Notrufen uneingeschränkt erreichbar.
Speziell für hör- und sprachbehinderte Menschen bietet der Märkische Kreis die Möglichkeit an, ein Notfallfax an die Kreisleitstelle des Märkischen Kreises zu senden.
Download – Notfallfax
Sind Termine derzeit online buchbar?
Neue Termine können aktuell NICHT vereinbart werden.
Bürgerbüro / Straßenverkehr
Öffnung | Kfz-Zulassungen | Bearbeitung | Händler & Dienstleister | Führerschein | Fahrerkarte | Abholung | Erreichbarkeit
Informationen zu eingeschränkt verfügbare Leistungen
Sind die Bürgerbüros in Lüdenscheid und Iserlohn geöffnet?
Für alle Angelegenheiten der Kfz-Zulassungen aktuell noch nicht.
Im Bereich Führerscheine können seit dem 27. November die folgenden Dienstleistungen täglich zwischen 8.30 und 11 Uhr in den Bürgerbüros beantragt werden:
- Verlängerungen von Lkw-Führerscheinen (Klassen C und CE)
- Fahrerkarten
- Fahrerqualifikationsnachweise (nur LKW)
- Vorläufige Fahrberechtigungen für Fahranfänger nach bestandener Prüfung
Nur auf dem Postweg können zudem folgende Dienstleistungen beantragt werden:
Welche Kfz-Zulassungen sind wieder möglich?
Derzeit ist die Kfz-Zulassung in Teilen wieder möglich, allerdings nur behelfsmäßig und vorerst mit auswärtigen Kennzeichen. Der Märkische Kreis hat dazu eine Kooperation mit der Stadt Dortmund und dem Kreis Mettmann initiiert. Im ersten Schritt besteht dann zu einem Bruchteil der normalen Menge die Möglichkeit, Fahrzeuge für Händler und Zulassungsdienste in sehr begrenztem Umfang zuzulassen. Auch kritische Infrastruktur (zum Beispiel Rettungsdienst, Krankentransport, THW, Pflegedienste etc.) und Gewerbe (Speditionen, Busunternehmen, Lkw-Unternehmen, Taxis) sollen diese Möglichkeit erhalten.
Die Unterlagen von Händlern und Dienstleistern können seit Montag, 20. November, von 8.30 – 11 Uhr an den Standorten der Bürgerbüros in Iserlohn (Griesenbraucker Straße 6) und Lüdenscheid (Heedfelder Straße 45) abgegeben werden.
Bei der Abgabe werden bereits Kennzeichen mitgeteilt und müssen geprägt werden.
Die Abholung der Unterlagen und die Bezahlung erfolgen in Dortmund, bei den in Mettmann abgegebenen Fällen in den Bürgerbüros.
Werden Händler und Dienstleister informiert?
Ja. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreises informieren die Händler und Dienstleister, sobald die Kfz-Zulassung erfolgt ist.
Werden weitere Kapazitäten für Einzelanliegen geschaffen?
Ja! Um weitere Kapazitäten zu schaffen, steht der Märkische Kreis eng mit weiteren Kreisen in Kontakt. Einzelheiten und Details dazu werden noch bekannt gegeben.
Wie geht es mit Einzelanliegen weiter?
Neu:
Während mit dem Kreis Mettmann die Kapazitäten für die Händler und Zulassungsdienste erweitert werden konnten, haben Privatpersonen die Möglichkeit, telefonisch unter der Rufnummer 02302 202 4211 einen Termin in der Zulassungsstelle in Witten zu vereinbaren. Der Kreis macht darauf aufmerksam, dass auch mit den erweiterten Kapazitäten Zulassungen nur zu einem Bruchteil der normalen Menge erfolgen können. Die Bürgerinnen und Bürger werden daher gebeten, nur in dringenden Fällen von dem Angebot Gebrauch zu machen.
Privatpersonen müssen direkt nach Witten fahren und die Formalitäten dort abwickeln. Allerdings sind hier eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme unter der Rufnummer 02302 202 4211 und eine Terminvereinbarung zwingend erforderlich. Zulassungen auf MK-Kennzeichen sind weiterhin nicht möglich. Die Fahrzeuge, die mit den Kennzeichen aus den Partnerkommunen zugelassen wurden, können diese Kennzeichen behalten. Eine Umschreibung auf MK-Kennzeichen ist nicht erforderlich. Aufgrund des Hackerangriffs wird in den kommenden Wochen weiterhin nur ein Notbetrieb machbar sein. Nicht alle Belange können demnach erfüllt werden.
Dringende Einzelfälle können darüber hinaus in anderen Zulassungsstellen in NRW erledigt werden. Aber: eine vorherige Kontaktaufnahme und eine Terminvereinbarung sind zwingend erforderlich. Sofern Online-Terminvergabesysteme eingesetzt werden, wird dringend gebeten, diese auch zu nutzen. Nach Terminvereinbarung werden auch hier die Kennzeichen der helfenden Zulassungsstellen zugeteilt.
Was ist mit Abmeldungen?
Abmeldungen können durch alle anderen Zulassungsbehörden in Deutschland erfolgen, wenn die betroffene Behörde einverstanden ist.
Warum lassen sich An- und Abmeldungen nicht in schriftlicher Form erledigen?
Der Gesetzgeber sieht nur einen digitalen Datenaustausch vor.
Erreichbarkeit Bürgerbüros
Bitte senden Sie Ihr Anliegen per E-Mail an buergerbuero-ld@maerkischer-kreis.de (Bürgerbüro Lüdenscheid) oder buergerbuero-is@maerkischer-kreis.de (Bürgerbüro Iserlohn).
Mein Finanzierungsbrief liegt noch beim Märkischen Kreis, das Fahrzeug soll jetzt aber bei einer anderen Zulassungsstelle zugelassen werden. Wie komme ich an meinen Fahrzeugbrief?
Die Fahrzeugbriefe können an andere Behörden weitergeleitet oder an die Betroffenen ausgehändigt werden, wenn eine schriftliche Bestätigung von der Leasinggesellschaft/Bank vorliegt (per Post, E-Mail oder Fax direkt von der Leasinggesellschaft/Bank an den Märkischen Kreis).
E-Mail:
buergerbuero-ld@maerkischer-kreis.de (Bürgerbüro Lüdenscheid) oder
buergerbuero-is@maerkischer-kreis.de (Bürgerbüro Iserlohn)
Fax: Bürgerbüro Lüdenscheid: 02350 966 6277
Fax: Bürgerbüro Iserlohn: 02371 966 8667
Ich habe ein Fahrverbot. Wo kann ich meinen Führerschein abgeben?
Sofern das Fahrverbot durch die Bußgeldstelle des Märkischen Kreises verhängt wurde, kann der Führerschein
- auf dem Postweg an Fachdienst Verkehrsordnungswidrigkeiten, Griesenbraucker Str.6, 58640 Iserlohn geschickt werden (bitte unbedingt eine Kopie des Bußgeldbescheides beifügen!)
- während der Sprachzeiten (montags bis freitags 8.30 – 12 Uhr, donnerstags zusätzlich 13.30 – 15.30 Uhr) persönlich beim Fachdienst Verkehrsordnungswidrigkeiten abgegeben werden. Hierzu in jedem Fall den Bußgeldbescheid mitbringen!
Wurde das Fahrverbot durch eine andere Behörde verhängt, kann der Führerschein derzeit nicht beim Märkischen Kreis abgegeben werden.
Mein Parkausweis für Behinderte läuft ab. Wie kann ich diesen verlängern?
Personen, die ihren Wohnsitz in Balve, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade oder Schalksmühle haben und die über einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder Bl (blind) verfügen, können beim Bürgerbüro des Märkischen Kreises in Lüdenscheid einen Parkausweis für Behinderte erhalten bzw. verlängern. Hierzu können die Betroffenen ohne Termin montags von 8.30 – 11 Uhr und donnerstags von 13.30 – 15 Uhr vorsprechen. Mitzubringen sind der bisherige Parkausweis, der Schwerbehindertenausweis, der Personalausweis und ein Passfoto. Eine Vertretung mit Vollmacht ist möglich.
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FAHRANFÄNGER, FÜHRERSCHEINERWEITERUNGEN, FAHRSCHULWECHSEL:
Anträge werden durch die Fahrschulen entgegengenommen und auf Vollständigkeit geprüft. Die Abgabe erfolgt gebündelt in den Bürgerbüros des Märkischen Kreises in Iserlohn (Griesenbraucker Straße 6) und Lüdenscheid (Heedfelder Straße 45). Die Fahrschulen werden gebeten, Fahrschülerinnen und Fahrschüler nicht zu den jeweiligen Kommunen oder zu den Bürgerbüros des Kreises zu schicken.
FÜHRERSCHEINE UND FAHRERLAUBNISSE
Was funktioniert?
Der Märkische Kreis gibt einen Überblick, welche Dienstleistungen im Führerscheinbereich möglich sind:
- Verlängerung LKW-Fahrerlaubnisklassen (C/CE)
- Fahrerkarten
- Fahrerqualifizierungsnachweise:
Bitte persönlich Anträge unter Vorlage des
– Ausweises,
– des bisherigen Führerscheins,
– eines medizinischen und augenärztlichen Gutachtens sowie
– eines aktuellen biometrischen Lichtbildes
wochentags in der Zeit von 8.30 bis 11 Uhr an den Standorten der Bürgerbüros in Iserlohn (Griesenbraucker Straße 6) und Lüdenscheid (Heedfelder Straße 45) einreichen.
Verlängerung Bus-Fahrerlaubnisklassen (D/DE), Fahrerqualifizierungsnachweise:
Bitte persönlich Anträge unter Vorlage des
– Ausweises,
– des bisherigen Führerscheins,
– eines Leistungstests (Reaktionstest)
– eines medizinischen und augenärztlichen Gutachtens sowie
– eines aktuellen biometrischen Lichtbildes
wochentags in der Zeit von 8.30 bis 11 Uhr beim Fachdienst Fahrerlaubnisse in Lüdenscheid, Heedfelder Straße 45, einreichen.
Führerscheinanträge, Führerscheinerweiterungen, Fahrschulwechsel:
Anträge werden durch die Fahrschulen entgegengenommen und auf Vollständigkeit geprüft. Die Abgabe erfolgt gebündelt in den Bürgerbüros des Märkischen Kreises in Iserlohn (Griesenbraucker Straße 6) und Lüdenscheid (Heedfelder Straße 45). Die Fahrschulen werden gebeten, Fahrschülerinnen und Fahrschüler nicht zu den jeweiligen Kommunen oder zu den Bürgerbüros des Kreises zu schicken.
Führerscheinverlust:
>> Antragsformulare
Die Antragstellenden werden gebeten, die vollständig ausgefüllten Formulare auf dem Postweg an die Bürgerbüros in 58640 Iserlohn (Griesenbraucker Straße 6) und 58509 Lüdenscheid (Heedfelder Straße 45) zu senden.
Internationaler Führerschein:
>> Antragsformulare
Die Antragstellenden werden gebeten, die vollständig ausgefüllten Formulare auf dem Postweg an die Bürgerbüros in 58640 Iserlohn (Griesenbraucker Straße 6) und 58509 Lüdenscheid (Heedfelder Straße 45) zu senden.
Personenbeförderung:
>> Antragsformulare
Die Antragstellenden werden gebeten, die vollständig ausgefüllten Formulare auf dem Postweg an den Fachdienst Fahrerlaubnisse in 58509 Lüdenscheid, Heedfelder Straße 45, zu senden.
Umtausch ausländischer Führerscheine:
>> Antragsformulare
Die Antragstellenden werden gebeten, die vollständig ausgefüllten Formulare auf dem Postweg an den Fachdienst Fahrerlaubnisse in 58509 Lüdenscheid, Heedfelder Straße 45, zu senden.
Jugend, Familie & Bildung
Schuleingangsuntersuchungen | Schulunterricht | Unterhaltsvorschuss | Unterhalt | Schwerbehindertenrecht | Elterngeld
Werden Schuleingangsuntersuchungen durchgeführt?
Ja. Untersuchungen der künftigen Erstklässler, zu denen die Eltern eine Einladung erhalten haben, werden ganz normal durchgeführt.
Findet Schulunterricht statt?
Ja. Der Schulbetrieb ist gewährleistet.
Kann der Unterhaltsvorschuss gezahlt werden? Wie sieht es mit Unterhaltszahlungen über das Jugendamt aus?
Das Kreisjugendamt hat den Unterhaltsvorschuss für November bereits vor dem Cyber-Angriff an die berechtigten Empfänger ausgezahlt. Auch eilige Zwischenauszahlungen sowie die Auszahlung für Dezember sind gewährleistet.
Kann Unterhalt ausgezahlt werden?
Zahlungen von Unterhaltspflichtigen, für deren Kinder eine Beistandschaft eingerichtet wurde, gehen beim Märkischen Kreis ein. Bei der Auszahlung an die berechtigten Empfänger orientiert sich das Kreisjugendamt aktuell an den Auszahlungen des Vormonats.
Wie ist es um FD 79 (Schwerbehindertenrecht) bestellt?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für Ihr Anliegen zuständig sind, sind wieder über die normalen de-Adressen erreichbar.
Wird das Elterngeld ausgezahlt?
Ja, die Zahlungen für November sind bereits erfolgt. Das bereits bewilligte Elterngeld wird ausgezahlt.
Können Anträge auf Elterngeld gestellt werden?
Ja. Damit Fristen gewahrt bleiben, sollten Berechtigte unbedingt ihre Anträge auf Elterngeld bei der Elterngeldstelle im Lüdenscheider Kreishaus, Heedfelder Straße 45, 58509 Lüdenscheid einreichen. Die Anträge können auch online unter https://familienportal.nrw/elterngeld gestellt werden.
Können die Termine mit der Elterngeldstelle vereinbart werden?
Beratungstermine mit der Elterngeldstelle können aktuell nur telefonisch vereinbart werden unter Telefon: 02351 966 6847 oder den bekannten Durchwahlnummern. Eine Beratung ist auch telefonisch möglich. Online ist derzeit keine Terminvereinbarung möglich.
Werden die Anträge aktuell bearbeitet?
Die Bearbeitung der Anträge wird eine etwas längere Zeit in Anspruch nehmen. Wir arbeiten intensiv an Lösungsmöglichkeiten.
Ausländerbehörde
Öffnung | Verlängerungen | Erreichbarkeit | Translation
Hat die Ausländerbehörde geöffnet?
Die Ausländerbehörde hat seit Mittwoch, 8. November, wieder im Kreishaus Lüdenscheid geöffnet.
Welche Anliegen können bearbeitet werden?
Möglich sind: Verlängerungen von Duldungen, Aufenthaltsgestattungen und sonstigen Aufenthaltstiteln. Der Märkische Kreis wird dazu sogenannte „Fiktionsbescheinigungen“ ausgeben, mit denen das Bestehen eines vorläufigen Aufenthaltsrechts im Bundesgebiet nachgewiesen werden kann.
Welche Anliegen können nicht bearbeitet werden?
Nicht möglich: Speicherung der Verlängerung des Aufenthaltstitels im Ausländerzentralregister. Sobald die IT funktioniert, kann das im Nachgang erfolgen.
Nicht bearbeitet werden kann: Aufnahme von Verpflichtungserklärungen, Bearbeitung von Visa-Angelegenheiten sowie die erstmalige Ausstellung eines Aufenthaltstitels.
Empfehlung: Ausländerbehörde aufsuchen, wenn ohnehin bereits einen Termin vereinbart war bzw. Dokumente nur noch etwa eine Woche lang gültig sind.
In Englisch: Is the immigration office open?
From Wednesday, 8th of November, the Immigration Office will be open again at our district hall in Lüdenscheid during the usual opening hours.
Possible are: Renewals of tolerated stays, residence permits and other residence titles. We will hand out so called „Fiktionsbescheinigungen“ which can be used to prove the existence of a temporary right of residence in the territory of Germany.
Not possible: Storing the extension of the residence title in the central register of foreigners. As soon as the IT works, this can be done subsequently.
Can´t be processed: Recording declarations of commitment, processing visa matters and issuing a residence permit for the first time.
Our recommendation: Visit the Immigration Office only if an appointment has already been made or if documents are only valid for about a week.
Katasterauszüge
Wie ist es mit Katasterauszügen? Können die Mitarbeiter auf das Geodatenportal zugreifen und kann man amtliche Auszüge anfragen?
Das Geodatenportal kann intern genutzt werden. Amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster können telefonisch, persönlich oder auf dem Postweg beantragt werden. Die Auszüge werden dann ausgehändigt bzw. über dem Postweg versandt.
Sonstiges
Agentur für Arbeit | Jobcenter | Bewerbungsverfahren | Ausschüsse und Kreistag | Online Angebote | Notfallseiten der Kommunen
Inwieweit sind die Agentur für Arbeit und das Jobcenter betroffen?
Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter sind von dem Cyberangriff nicht betroffen. Alle Leistungsempfänger erhalten ihr Geld.
Was ist mit laufenden Bewerbungsverfahren, die über E-Mail eingegangen sind?
Bewerbungsverfahren sind vom IT-Ausfall nicht betroffen. Grundsätzlich können E-Mails bearbeitet und beantwortet werden.
Ausschüsse und Kreistag
Stellenausschreibungen, Informationen zu Schulen, zum Kita-Portal, zur Burg Altena, dem Drahtmuseum, der Luisenhütte und vieles mehr gibt es hier:
Hier geht es zu den Notfallseiten der Städte und Gemeinden des Märkischen Kreises.
Informationen zum Cyberangriff
Die Südwestfalen-IT (SIT) ist Ziel eines Cyberangriffs mit Ransomware geworden, der aktuell die Handlungsfähigkeit der kommunalen Verwaltungen beeinträchtigt. Primär betroffen sind die 72 Mitgliedskommunen aus dem Verbandsgebiet in Südwestfalen, darunter der Märkische Kreis, der Hochsauerlandkreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein, Kreis Soest sowie mehrere Kommunen im Rheinisch-Bergischen Kreis. Weitere Details hier:
Informationen der SIT