Herzlich willkommen auf der provisorischen Homepage
des Märkischen Kreises. Es wird am Relaunch gearbeitet.
Serviceportal des Märkischen Kreises
Über dieses Serviceportal haben Sie rund um die Uhr online Zugriff auf Dienstleistungen des Märkischen Kreises und weiterer Behörden. Ihr Vorteil: Das Angebot ist immer und überall abrufbar.
Online-Terminvergabe
terminvergabe.maerkischer-kreis.de
Hier ein Überblick, für welche Dienstleistungen die Online-Terminvergabe wieder möglich ist:
Kfz-Zulassung:
- Neuzulassungen / Umschreibungen
- Ausfuhrkennzeichen
- Kurzzeitkennzeichen
- Adress- und Namensänderungen
- Änderungen technischer Daten in der Zulassungsbescheinigung
- Neusiegelungen von Kennzeichen (nach Beschädigung)
- Nachträgliche Kennzeichenänderungen
- Ersatz-Fahrzeugscheine oder -briefe (nach Diebstahl oder Verlust)
- Ersatz-Kennzeichen (nach Diebstahl oder Verlust)
- Abmeldungen
- Feinstaubplaketten
Führerscheine / Fahrerkarten / Fahrerqualifizierungsnachweise
- Umtausch eines deutschen Führerscheins in den neuen EU-Kartenführerschein
- Ersatz-Führerschein (nach Diebstahl, Verlust oder Namensänderung)
- Verlängerung des LKW-Führerscheins (Klassen C1, C1E, C, CE oder CE79)
- Auflagenänderungen (z.B. B96, B196, Sehhilfe)
- Internationaler Führerschein
- Fahrerkarte
- Fahrerqualifizierungsnachweis
- Abgabe des Führerscheins bei Fahrverboten (ausgenommen Fahrverbote aus Hessen)
Sonstiges:
- Parkausweis für Behinderte (Merkzeichen aG oder Bl)
Für einen Besuch der Bürgerbüros in Lüdenscheid oder Iserlohn vereinbaren Sie bitte vorab online einen Termin. Termine werden für mehrere Wochen im Voraus freigegeben, sind unter Umständen aber auch ausgebucht.
Jeden Morgen um 7.30 Uhr werden ergänzend und je nach Verfügbarkeit zusätzliche Termine für den gleichen Tag online freigeschaltet.
Gesundheitsschutz und Umweltmedizin:
- Sprachprüfungen Medizinalaufsicht
Kundenzentrum der Katasterbehörde:
- Auskünfte/Auszüge Liegenschaftskataster
- Bescheinigungen
- Fotos/Luftbilder
In allen anderen Fachdiensten können Termine nur telefonisch über die zentrale Rufnummer 02351 966 60 oder direkt über die Durchwahl des zuständigen Sachbearbeiters vereinbart werden.
Übersicht der verfügbaren Dienstleistungen:
Ausländerbehörde – Bauen – Bevölkerungsschutz – Bürgerbüros/Straßenverkehr – Finanzen – Gebäudemanagement – Geschäftsstelle Kreisorgane – Gesundheit – Jugend – Kataster – Kreisleitstelle – Ordnung – Personal – Pressestelle – Rettungsdienst – Schule – Soziales – Umwelt – Verbraucherschutz/Veterinärwesen – Verschiedenes.
Die Übersichten werden fortlaufend erweitert.
Klimafolgen – Schwerpunkt Wasser
Erstes Konzept ist fertig:
Wichtiger Baustein zur Anpassung an den Klimawandel
Ein Bereich des Klimafolgenanpassungskonzeptes (KFAK) ist fertig. Das Konzept sowie eine Starkregen-Modellierung sind wichtige Bausteine für die Eigenvorsorge der Menschen im Kreis und ab sofort hier abrufbar. Landrat Marco Voge und die Klimaschutzbeauftragte Petra Schaller drückten den Startknopf.
Abbuchung von Forderungen nicht möglich
Aktuell sind keine Abbuchungen über die Kreis-Finanzsoftware möglich. Wie können Forderungen überwiesen werden?
Abbuchungen von Forderungen über die Finanzsoftware sind aktuell nicht möglich. Deshalb bitten wir darum, Forderungen mit Fälligkeit ab dem 16. Oktober dieses Jahres manuell auf eines der folgenden Konten des Kreises zu überweisen. Bitte bei den Überweisungen auch das Kassenzeichen mit angeben:
Sparkasse an Volme und Ruhr
IBAN: DE66 4505 0001 0000 0000 42
BIC: WELADE3HXXX
——————————————————–
Stadtsparkasse Iserlohn
IBAN: DE51 4455 0045 0000 0202 06
BIC: WELADED1ISL
Oft gestellte Fragen:
Verwaltung und Allgemeines
Der Märkische Kreis hat eine provisorische Homepage ( www.maerkischer-kreis.org ) eingerichtet, die regelmäßig mit Nachrichten und Informationen aktualisiert wird.
Wie lange dauert der IT-Ausfall noch?
Wie lange der IT-Ausfall aufgrund das Hackerangriffs auf unseren kommunalen IT-Dienstleister noch dauern wird, ist ungewiss. Wir bitten um Verständnis. Unsere IT-Experten arbeiten vor Ort akribisch an Lösungen, um die Handlungsfähigkeit der Kreisverwaltung weiter zu stärken.
Wie erreiche ich die Kreisverwaltung?
Die Kreishäuser und Nebenstellen sind geöffnet. Da viele Bürgeranliegen mangels Zugriff auf digitale Fachanwendungen immer noch nicht bearbeitet werden können, ist eine telefonische Klärung und Terminvereinbarung vorab zwingend erforderlich.
Telefon:
Die Kreisverwaltung ist erreichbar. Ansprechpartner sind die jeweils zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter unter ihren Durchwahlen. Über die zentrale Rufnummer 02351 966-60 können Termine vereinbart und Ansprechpartner vermittelt werden.
E-Mail:
Unsere Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter sind ab sofort wieder per E-Mail über die normalen de-Adressen erreichbar.
Wo kann ich mich über den aktuellen Stand informieren?
Neben der provisorischen Homepage berichten wir über die weitere Entwicklung mittels Pressemitteilungen sowie auf unseren Social-Media-Kanälen:
Werden die monatlichen Sozialhilfeleistungen ausgezahlt?
Die monatlichen Sozialhilfezahlungen sind auf den Weg gebracht. Sie werden Ende des Monats auf den Konten der Berechtigten gutgeschrieben. Eingeschlossen sind auch die Leistungen der Hilfe zur Pflege, für pflegebedürftige Personen sowie die Zahlung an Pflegeeinrichtungen. Da in einigen Fällen noch manuelle Eingaben erforderlich waren, kann sich die Gutschrift zum Teil um wenige Tage verzögert. Der Kreis bittet um Verständnis.
Sollten Betroffene keine Zahlung auf ihrem Konto feststellen, kann beim jeweiligen Sozialamt nachgefragt werden. Für die Hilfe zur Pflege ist der Märkische Kreis der richtige Ansprechpartner. Dort kann anhand von Zahlungslisten geprüft werden, ob eine Überweisung erfolgt ist.
Was ist mit Notrufen?
Die Kreisleitstelle ist bei Notrufen uneingeschränkt erreichbar.
Speziell für hör- und sprachbehinderte Menschen bietet der Märkische Kreis die Möglichkeit an, ein Notfallfax an die Kreisleitstelle des Märkischen Kreises zu senden.
Download – Notfallfax
Bürgerbüro / Straßenverkehr
Öffnung | Kfz-Zulassungen | Bearbeitung | Händler & Dienstleister | Führerschein | Fahrerkarte | Abholung | Erreichbarkeit
Informationen zu den verfügbaren Leistungen
Ist ein Termin erforderlich?
Ja. In den Bürgerbüros besteht für alle Anliegen eine Terminpflicht. .
Je nach Dienstleistung werden Termine für mehrere Wochen im Voraus angeboten, können aber abhängig von der Nachfrage ausgebucht sein.
Zusätzlich werden morgens früh um 7.30 Uhr in Abhängigkeit von der tagesaktuelles Personalstärke Restkontingente für jeweiligen Tag online freigeschaltet.
Von einer telefonischen Terminanfrage bitten wir abzusehen.
Die Online-Terminvergabe ist unter https://terminvergabe.maerkischer-kreis.de/ möglich für:
Kfz-Zulassung:
- Neuzulassungen / Umschreibungen
- Ausfuhrkennzeichen
- Kurzzeitkennzeichen
- Adress- und Namensänderungen
- Änderungen technischer Daten in der Zulassungsbescheinigung
- Neusiegelungen von Kennzeichen (nach Beschädigung)
- Nachträgliche Kennzeichenänderungen
- Ersatz-Fahrzeugscheine oder -briefe (nach Diebstahl oder Verlust)
- Ersatz-Kennzeichen (nach Diebstahl oder Verlust)
- Abmeldungen
- Feinstaubplaketten
Führerscheine / Fahrerkarten / Fahrerqualifizierungsnachweise
- Umtausch eines deutschen Führerscheins in den neuen EU-Kartenführerschein
- Ersatz-Führerschein (nach Diebstahl, Verlust oder Namensänderung)
- Verlängerung des LKW-Führerscheins (Klassen C1, C1E, C, CE oder CE79)
- Auflagenänderungen (z.B. B96, B196, Sehhilfe)
- Internationaler Führerschein
- Fahrerkarte
- Fahrerqualifizierungsnachweis
- Abgabe des Führerscheins bei Fahrverboten (ausgenommen Fahrverbote aus Hessen)
Sonstiges:
- Parkausweis für Behinderte (Merkzeichen aG oder Bl)
Für einen Besuch der Bürgerbüros in Lüdenscheid oder Iserlohn vereinbaren Sie bitte vorab online einen Termin. Termine werden für mehrere Wochen im Voraus freigegeben, sind unter Umständen aber auch ausgebucht.
Jeden Morgen um 7.30 Uhr werden ergänzend und je nach Verfügbarkeit zusätzliche Termine für den gleichen Tag online freigeschaltet.
Bleibt der Notbetrieb bestehen?
Der Notbetrieb ist beendet. Es bestehen jedoch noch verschiedene Einschränkungen, die zeitweise zu längeren Wartezeiten auf Termine führen können.
Können Wunschkennzeichen angemeldet werden?
Gute Nachricht für alle Bürgerinnen und Bürger, die ein Wunschkennzeichen möchten. Die Vergabe von Wunschkennzeichen ist ab sofort wieder möglich.
Wunschkennzeichen-Reservierungen
Bei Wunschkennzeichen, deren Reservierung während des Hacker-Angriffs auf den kommunalen Dienstleister „Südwestfalen-IT“ abgelaufen ist oder in den nächsten Wochen und Monaten ablaufen wird, wurde die Frist von den Bürgerbüros des Märkischen Kreises bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Diese Kennzeichen werden daher nicht im System als „buchbar“ angezeigt.
Kann oder muss ein andernorts zugelassenes Fahrzeug in den MK umgeschrieben werden?
Nein. Egal, ob BOH, DO, EN, ME oder ein anderes Kennzeichen geführt wird: Die Fahrzeuge, die in Amtshilfe für den Märkischen Kreis von den Kooperationspartnern angemeldet wurden, werden nun von Amts wegen in das Register des Märkischen Kreises umgeschrieben. Dabei bleibt das auswärtige Kennzeichen bestehen, Papiere müssen nicht vorgelegt werden. Der Fahrzeughalter selbst muss also nicht tätig werden.
Wie ist der aktuelle Stand beim Pflichtumtausch der Führerscheine?
Bekanntlich sind die Führerscheinbehörden in Südwestfalen durch die Cyber-Attacke in Verzug geraten, was den Führerscheinpflichtumtausch der grauen und rosa „Lappen“ angeht.
Für die betroffenen Führerscheininhaber der Geburtsjahrgänge 1965 – 1970 in Südwestfalen ist die Umtauschfrist per Allgemeinverfügung um ein Jahr auf den 19.01.2025 verlängert worden.
Die Bezirksregierung Arnsberg empfiehlt, die Allgemeinverfügung unterwegs mit sich zu führen.
Download der Allgemeinverfügung
E-Mail:
buergerbuero-ld@maerkischer-kreis.de (Bürgerbüro Lüdenscheid) oder
buergerbuero-is@maerkischer-kreis.de (Bürgerbüro Iserlohn)
Fax: Bürgerbüro Lüdenscheid: 02350 966 6277
Fax: Bürgerbüro Iserlohn: 02371 966 8667
Ich habe ein Fahrverbot. Wo kann ich meinen Führerschein abgeben?
Sofern das Fahrverbot durch eine Bußgeldstelle eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt verhängt wurde, kann der Führerschein im Bürgerbüro in Lüdenscheid oder direkt bei der Bußgeldstelle in Iserlohn abgegeben werden. Hierzu in jedem Fall den Bußgeldbescheid mitbringen! Im Bürgerbüro Lüdenscheid ist hierfür ein Termin erforderlich.
Wurde das Fahrverbot durch eine kreisangehörige Stadt oder das Regierungspräsidium Kassel verhängt oder wird es durch eine Staatsanwaltschaft oder ein Gericht vollstreckt, wenden Sie sich bitte direkt dorthin.
Die Polizei nimmt keine Führerscheine entgegen.
Mein Parkausweis für Behinderte läuft ab. Wie kann ich diesen verlängern?
Personen, die ihren Wohnsitz in Balve, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade oder Schalksmühle haben und die über einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder Bl (blind) verfügen, können beim Bürgerbüro des Märkischen Kreises in Lüdenscheid einen Parkausweis für Behinderte erhalten bzw. verlängern. Hierzu bitte einen Termin online vereinbaren. Mitzubringen sind der bisherige Parkausweis, der Schwerbehindertenausweis, der Personalausweis und ein Passfoto. Eine Vertretung mit Vollmacht ist möglich.
Alternativ kann der Parkausweis formlos auf dem Postweg beantragt werden. Hierzu bitte die oben genannten Unterlagen in Kopie, das Foto im Original, an das Bürgerbüro Lüdenscheid, Heedfelder Straße 45, 58509 Lüdenscheid schicken.
FAHRANFÄNGER, FÜHRERSCHEINERWEITERUNGEN, FAHRSCHULWECHSEL:
Anträge werden durch die Fahrschulen entgegengenommen und auf Vollständigkeit geprüft. Die Abgabe erfolgt gebündelt in den Bürgerbüros des Märkischen Kreises in Iserlohn (Griesenbraucker Straße 6) und Lüdenscheid (Heedfelder Straße 45). Die Fahrschulen werden gebeten, Fahrschülerinnen und Fahrschüler nicht zu den jeweiligen Kommunen oder zu den Bürgerbüros des Kreises zu schicken.
FÜHRERSCHEINE UND FAHRERLAUBNISSE
Was funktioniert?
Der Märkische Kreis gibt einen Überblick, welche Dienstleistungen im Führerscheinbereich möglich sind:
- Verlängerung LKW-Fahrerlaubnisklassen (C/CE)
- Fahrerkarten
- Ersatzführerscheine
- Auflagenänderungen
- Internationale Führerscheine bei bereits bestehendem Kartenführerschein
- Fahrerqualifizierungsnachweise:
Bitte persönlich Anträge unter Vorlage des
– Ausweises,
– des bisherigen Führerscheins,
– eines medizinischen und augenärztlichen Gutachtens sowie
– eines aktuellen biometrischen Lichtbildes
Terminvereinbarung online an den Standorten der Bürgerbüros in Iserlohn (Griesenbraucker Straße 6) und Lüdenscheid (Heedfelder Straße 45). Die Bearbeitung erfolgt wieder vor Ort.
Verlängerung Bus-Fahrerlaubnisklassen (D/DE), Fahrerqualifizierungsnachweise:
Bitte persönlich Anträge unter Vorlage des
– Ausweises,
– des bisherigen Führerscheins,
– eines Leistungstests (Reaktionstest)
– eines medizinischen und augenärztlichen Gutachtens sowie
– eines aktuellen biometrischen Lichtbildes
wochentags in der Zeit von 8.30 bis 11 Uhr beim Fachdienst Fahrerlaubnisse in Lüdenscheid, Heedfelder Straße 45, einreichen.
Führerscheinanträge, Führerscheinerweiterungen, Fahrschulwechsel:
Anträge werden durch die Fahrschulen entgegengenommen und auf Vollständigkeit geprüft. Die Abgabe erfolgt gebündelt in den Bürgerbüros des Märkischen Kreises in Iserlohn (Griesenbraucker Straße 6) und Lüdenscheid (Heedfelder Straße 45). Die Fahrschulen werden gebeten, Fahrschülerinnen und Fahrschüler nicht zu den jeweiligen Kommunen oder zu den Bürgerbüros des Kreises zu schicken.
Führerscheinverlust:
>> Antragsformulare
Die Antragstellenden werden gebeten, die vollständig ausgefüllten Formulare auf dem Postweg an die Bürgerbüros in 58640 Iserlohn (Griesenbraucker Straße 6) und 58509 Lüdenscheid (Heedfelder Straße 45) zu senden.
Alternativ kann für die Antragstellung ein Termin online gebucht werden.
Personenbeförderung:
>> Antragsformulare
Die Antragstellenden werden gebeten, die vollständig ausgefüllten Formulare auf dem Postweg an den Fachdienst Fahrerlaubnisse in 58509 Lüdenscheid, Heedfelder Straße 45, zu senden.
Umtausch ausländischer Führerscheine:
>> Antragsformulare
Die Antragstellenden werden gebeten, die vollständig ausgefüllten Formulare auf dem Postweg an den Fachdienst Fahrerlaubnisse in 58509 Lüdenscheid, Heedfelder Straße 45, zu senden.
Jugend, Familie & Bildung
Schuleingangsuntersuchungen | Schulunterricht | Unterhaltsvorschuss | Unterhalt | Schwerbehindertenrecht | Elterngeld
Werden Schuleingangsuntersuchungen durchgeführt?
Ja. Untersuchungen der künftigen Erstklässler, zu denen die Eltern eine Einladung erhalten haben, werden ganz normal durchgeführt.
Findet Schulunterricht statt?
Ja. Der Schulbetrieb ist gewährleistet.
Kann der Unterhaltsvorschuss gezahlt werden? Wie sieht es mit Unterhaltszahlungen über das Jugendamt aus?
Die Auszahlung des Unterhaltsvorschusses an berechtigte Empfänger ist gewährleistet. Auch eilige Zwischenauszahlungen sind möglich.
Kann Unterhalt ausgezahlt werden?
Zahlungen von Unterhaltspflichtigen, für deren Kinder eine Beistandschaft eingerichtet wurde, gehen beim Märkischen Kreis ein. Aktuell kann der Kreis Zahlungen von Unterhaltspflichtigen nicht über Einzugsermächtigungen einziehen. Unterhaltspflichtige werden daher gebeten, ihre Zahlung unter Angabe des Verwendungszwecks/Aktenzeichen an den Märkischen Kreis zu überweisen. Bei der Auszahlung an die berechtigten Empfänger orientiert sich das Kreisjugendamt aktuell an den Auszahlungen des Vormonats.
Wie ist es um FD 79 (Schwerbehindertenrecht) bestellt?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für Ihr Anliegen zuständig sind, sind wieder über die normalen de-Adressen erreichbar. Für die Erledigung von Anliegen vor Ort ist eine telefonische Terminvereinbarung zwingend erforderlich.
Wird das Elterngeld ausgezahlt?
Das bereits bewilligte Elterngeld wird ausgezahlt.
Können Anträge auf Elterngeld gestellt werden?
Ja. Damit Fristen gewahrt bleiben, sollten Berechtigte unbedingt ihre Anträge auf Elterngeld bei der Elterngeldstelle im Lüdenscheider Kreishaus, Heedfelder Straße 45, 58509 Lüdenscheid einreichen. Die Anträge können auch online unter https://familienportal.nrw/elterngeld gestellt werden.
Können die Termine mit der Elterngeldstelle vereinbart werden?
Beratungstermine mit der Elterngeldstelle können über die Startseite unter der Rubrik ‚Erreichbarkeit‘ online vereinbart werden. Telefonisch ist die Elterngeldstelle, nach Anfangsbuchstabe Ihres Familiennamens, folgendermaßen telefonisch zu erreichen:
A | Frau Kaczka | 02351/966-5920 |
B | Frau Müller | 966-5921 |
C | Frau Pohl | 966-6843 |
D | Frau Schüttler | 966-6813 |
E | Frau Pohl | 966-6843 |
F | Frau Kaczka | 966-5920 |
G | Frau Hoke | 966-5919 |
H | Frau Pohl | 966-6843 |
I | Frau Kaczka | 966-5920 |
J | Frau Eick-Heuckelbach | 966-6845 |
K | Frau Isenberg | 966-6840 |
L | Frau Hoke | 966-5919 |
M | Frau Pawlowski | 966-6844 |
N | Frau Rüsche | 966-6956 |
O | Frau Pauls | 966-6849 |
P | Frau Holz | 966-6853 |
Q | Frau Eick-Heuckelbach | 966-6845 |
R | Frau Eick-Heuckelbach | 966-6845 |
S | Frau Pauls | 966-6849 |
Sch | Frau Schüttler | 966-6813 |
T | Frau Pawlowski | 966-6844 |
U | Frau Pohl | 966-6843 |
V | Frau Holz | 966-6853 |
W | Frau Müller | 966-5921 |
X | Frau Hoke | 966-5919 |
Y | Frau Kaczka | 966-5920 |
Z | Frau Holz | 966-6853 |
Werden die Anträge aktuell bearbeitet?
Die Bearbeitung der Anträge wird eine etwas längere Zeit in Anspruch nehmen. Sie erfolgt nach Eingangsdatum.
Ausländerbehörde
Öffnung | Verlängerungen | Erreichbarkeit | Translation
Hat die Ausländerbehörde geöffnet?
Die Ausländerbehörde im Kreishaus Lüdenscheid ist geöffnet. Für die Bearbeitung von Anliegen vor Ort ist eine telefonische Terminvereinbarung zwingend erforderlich.
Welche Anliegen können bearbeitet werden?
Möglich sind: Erstausstellung und Verlängerungen von Duldungen, Aufenthaltsgestattungen und Fiktionsbescheinigungen auf den dafür vorgesehenen Vordrucken und Speicherung im Ausländerzentralregister. Bisher formlos ausgestellte Bescheinigungen werden inzwischen nacherfasst und durch die amtlichen Vordrucke ersetzt.
- Ausgabe von bereits bestellten elektronischen Aufenthaltstiteln und Adressänderungen.
- Übertragung (Neuausstellung) von Niederlassungserlaubnissen.
- Aufnahme von Verpflichtungserklärungen
- Ausstellung von Verpflichtungserklärungen für Besuchsaufenthalte
translation: immigration office
Our employees can be contacted again by e-mail via the usual de-addresses.
In the meantime, we had set up emergency e-mail addresses which now will be gradually switched off.
Anyone who sends an e-mail to the alternative org-address will receive an automatic notification that the message should be sent to the following e-mail address: Auslaenderbehoerde@maerkischer-kreis.de
Is the immigration office open?
Our immigration office in our district building in Lüdenscheid is open. For visiting an appointment by telephone is necessary.
Which requests can be processed?
The following are possible: Acceptance of declarations of commitment, Initial issue and renewal of tolerated stay permits, residence permits and so called „Fiktionsbescheinigungen“ on the forms provided for this purpose and storage in the Central Register of Foreigners. Certificates that were previously issued informally are now subsequently recorded and replaced by the official forms.
Issuance of electronic residence permits and address changes that have already been ordered.
Transfer (reissue) of settlement permits.
Restricted services available:
Extensions of existing residence permits
When applying for an extension, the Märkische Kreis can issue so-called „Fiktionsbescheinigungen“ to prove the continued existence of the previous residence title in the federal territory. An electronic residence permit can not be issued yet.
>>> Application forms / brochures
– Residence permit application via PDF
– Work permit application via PDF
Katasterauszüge
Wie ist es mit Katasterauszügen? Können die Mitarbeiter auf das Geodatenportal zugreifen und kann man amtliche Auszüge anfragen?
Das Geodatenportal ist unter dieser Adresse erreichbar: https://gdi.maerkischer-kreis.de. Amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster können telefonisch, persönlich oder auf dem Postweg beantragt werden. Die Auszüge werden dann ausgehändigt bzw. über dem Postweg versandt.
Sonstiges
Agentur für Arbeit | Jobcenter | Bewerbungsverfahren | Ausschüsse und Kreistag | Online Angebote | Notfallseiten der Kommunen
Inwieweit sind die Agentur für Arbeit und das Jobcenter betroffen?
Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter sind von dem Cyberangriff nicht betroffen. Alle Leistungsempfänger erhalten ihr Geld.
Was ist mit laufenden Bewerbungsverfahren, die über E-Mail eingegangen sind?
Bewerbungsverfahren sind vom IT-Ausfall nicht betroffen. Grundsätzlich können E-Mails bearbeitet und beantwortet werden.