Werden die monatlichen Sozialhilfeleistungen ausgezahlt?
Die monatlichen Sozialhilfezahlungen sind auf den Weg gebracht. Sie werden überwiegend planmäßig am 30. November auf den Konten der Berechtigten gutgeschrieben. Eingeschlossen sind auch die Leistungen der Hilfe zur Pflege, für pflegebedürftige Personen sowie die Zahlung an Pflegeeinrichtungen. Da in einigen Fällen noch manuelle Eingaben erforderlich waren, kann sich die Gutschrift bis zum 1. Dezember verzögern. Der Kreis bittet um Verständnis. Sollten Betroffene dann noch keine Zahlung auf ihrem Konto feststellen, kann beim jeweiligen Sozialamt nachgefragt werden. Für die Hilfe zur Pflege können Anfragen beim Märkischen Kreis gestellt werden. Dort kann anhand von Zahlungslisten geprüft werden, ob eine Überweisung erfolgt ist.
Wie ist es um FD 79 (Schwerbehindertenrecht) bestellt?
Bitte senden Sie Ihr Anliegen per E-Mail an Soziales@maerkischer-kreis.org . Dort erreichen Sie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für Ihr Anliegen zuständig sind.
Eingeschränkt verfügbare Leistungen:
Behindertenfahrdienst
Der Behindertenfahrdienst soll Menschen mit einer außergewöhnlich schweren Gehbehinderung, die im Märkischen Kreises wohnen, kein eigenes Fahrzeug besitzen und aufgrund ihrer Behinderung keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können, die selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen.
Die Fahrten dürfen ausschließlich für private Anlässe genutzt werden, z. B. für den Besuch bei Freunden und Verwandten oder von sportlichen, geselligen und kulturellen Veranstaltungen. Fahrten zur Arbeit, zu Ärztinnen und Ärzten, zu Rehabilitationsmaßnahmen, zu Therapien oder zur Behandlung ins Krankenhaus werden im Rahmen des Behindertenfahrdienstes nicht durchgeführt, weil dafür andere Sozialleistungsträger ggf. die Kosten übernehmen (z. B. Krankenversicherungen).
Mit dem Fahrdienst können bis zu 600 km im Jahr – in der Regel – kostenfrei gefahren werden. Eine Begleitperson fährt kostenlos mit, wenn die Notwendigkeit (Merkzeichen „B“) im Schwerbehindertenausweis festgestellt ist.
Von der Zahlung eines Kostenbeitrags sind Menschen im Jahr 2024 befreit, wenn sie
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach dem SGB XII oder
- andere vergleichbare existenzsichernde Leistungen erhalten oder
- im Jahr 2012 ein Einkommen unter 2.121,00 € (brutto) monatlich hatten oder
- das Barvermögen weniger als 63.630,00 € beträgt oder
- Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen nach dem SGB IX (Eingliederungshilfe, z. B. Ambulant Betreutes Wohnen) durch den LWL beziehen.
Für verheiratete oder berufstätige Menschen gelten andere Einkommensgrenzen. Der Behindertenfahrdienst kann ggf. auch dann in vollem Umfang genutzt werden, wenn im Jahr 2012 ein höheres monatliches Bruttoeinkommen erzielt worden ist.
>>> Antragsformulare / Broschüren
Bildung und Teilhabe
>>> Antragsformulare / Broschüren
- Leistungen für Bildung und Teilhabe – Flyer
- Allgemeine Angaben PDF
- Kita Ausflug Antrag PDF
- Kita Ausflug Bescheinigung PDF
- Klassenfahrt Ausflüge Antrag PDF
- Klassenfahrt Ausflüge Bescheinigung PDF
- Lernförderung Antrag PDF
- Lernförderung Abrechnung PDF
- Lernförderung Selbstauskunft privater Anbieter PDF
- Lernförderung Stellungnahme Schule
- Mittagessen Antrag PDF
- Mittagessen Teilnahmebescheinigung PDF
- Mittagsessen Abrechnungsbogen PDF
- Schulbasispaket Antrag PDF
- Schülerbeförderung Antrag PDF
- Sozial kulturelle Teilhabe Antrag PDF
- Sozial kulturelle Teilhabe Bescheinigung PDF
Nicht verfügbare Leistungen:
Weitere Informationen folgen…