Bürgerbüros / Straßenverkehr

E-Mail Erreichbarkeit

Unsere Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter sind ab sofort wieder per E-Mail über die normalen de-Adressen erreichbar.

Wir hatten zwischenzeitlich Notfall-E-Mail-Adressen eingerichtet, die nun sukzessive abgeschaltet werden.

Wer eine Mail an die alternative org-Adresse sendet, erhält eine automatische Benachrichtigung mit dem Hinweis, die Nachricht bitte an die de-Adresse zu senden.

Bürgerbüros/Straßenverkehr
baustelle@maerkischer-kreis.de
buergerbuero-is@maerkischer-kreis.de
buergerbuero-ld@maerkischer-kreis.de
fahrerlaubnis@maerkischer-kreis.de
FD36-Sondernutzung@maerkischer-kreis.de
gueterkraftverkehr@maerkischer-kreis.de

Bürgerbüros

Oft gestellte Fragen

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Was ist ab Montag, 22. Januar, wieder möglich?

Ab Montag, 22. Januar, können Fahrzeuge von Händlern, Zulassungsdiensten sowie von Privatpersonen wieder mit MK-Kennzeichen angemeldet werden, und zwar in den MK-Bürgerbüros in Lüdenscheid (Heedfelder Straße 45) und in Iserlohn (Griesenbraucker Straße 6).

Ist ein Termin erforderlich?

Ja. Bürgerinnen und Bürger können Termine unter anderem auch für die Kfz-Angelegenheiten über das Internet buchen.

Termine werden für mehrere Wochen im Voraus freigegeben, sind derzeit jedoch restlos ausgebucht. Jeden Morgen um 7.30 Uhr werden je nach Verfügbarkeit zusätzliche Reserven freigegeben, manchmal auch im Laufe des Tages. Deren Anzahl ist begrenzt, da im Notbetrieb nicht die normal übliche Terminmenge ausgegeben werden kann.

Die Online-Terminvergabe ist unter https://terminvergabe.maerkischer-kreis.de/ möglich für:

> Ausfuhrkennzeichen

> Neuzulassungen / Umschreibungen

> Kurzzeitkennzeichen

> Ersatz-Fahrzeugscheine und –briefe

> Ersatz-Kennzeichen (nach Diebstahl oder Verlust)

> Abmeldungen

> Parkausweis für Behinderte (Merkzeichen aG oder Bl)

> Führerscheinangelegenheiten: Verlängerung C/CE-Klassen, Fahrerkarte, Fahrerqualifizierungsnachweis, Ersatz-Führerschein, Internationaler Führerschein, Auflagenänderung

Ein Führerscheinumtausch ist noch nicht möglich. Hier gilt weiterhin die Fristverlängerung bis 19. Juli 2024.

Zulassungen können noch nicht in der normalen Menge erfolgen. Damit stehen weniger Termine als gewohnt zur Verfügung, bzw. es bedarf eines längeren Vorlaufs, um einen freien Termin zu bekommen. Der Märkische Kreis bittet die Bürgerinnen und Bürger daher um Geduld, wenn die Termine schnell vergriffen sein sollten.

Bleibt der Notbetrieb bestehen?

Ja. Da nur mit einem Basis-Modul gearbeitet wird, das aber zumindest die Anbindung an das Kraftfahrt-Bundesamt ermöglicht, bleibt der Notbetrieb weiterhin bestehen. Das bedeutet: Zulassungen können weiterhin nicht in der normalen Menge erfolgen. Daher werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, nur in dringenden Fällen von dem Angebot Gebrauch zu machen.

Können Wunschkennzeichen angemeldet werden?

Gute Nachricht: Alle bisherigen Kennzeichenreservierungen, die vor dem Cyber-Angriff erfolgt sind, stehen wieder zur Verfügung, und können daher zugeteilt werden. Neue Wunschkennzeichen und neue Reservierungen von Kennzeichen sind weiterhin nicht möglich. Alle anderen Fahrzeuge erhalten bei der Zulassung vor Ort Kennzeichen aus fest vordefinierten Serien.

Kann oder muss ein andernorts zugelassenes Fahrzeug in den MK umgeschrieben werden?

Nein. Egal, ob BOH, DO, EN, ME oder ein anderes Kennzeichen geführt wird: Die Fahrzeuge, die in Amtshilfe für den Märkischen Kreis von den Kooperationspartnern angemeldet wurden, werden nun von Amts wegen in das Register des Märkischen Kreises umgeschrieben. Dabei bleibt das auswärtige Kennzeichen bestehen, Papiere müssen nicht vorgelegt werden. Der Fahrzeughalter selbst muss also nicht tätig werden. Der Kreis bittet daher von entsprechenden Terminvereinbarungen abzusehen, um wieder ein MK-Kennzeichen zu erlangen. Da der Neustart in einem Notbetrieb erfolgt, bestehen dafür leider keine Kapazitäten. Zu einem späteren Zeitpunkt werden dann auch Umkennzeichnungen auf ein MK-Kennzeichen möglich sein. Wir informieren, sobald es einen neuen Sachstand gibt.

Was passiert mit den bestehenden Kooperationen?

Der Märkische Kreis hatte neben der Zusammenarbeit mit der Stadt Dortmund, dem Ennepe-Ruhr-Kreis (Witten) und dem Kreis Mettmann (Kfz-Zulassungen für Händler und Zulassungsdienste) auch eine weitere Kooperation mit dem Kreis Borken vereinbart. Seit Mitte Dezember konnten im Kreishaus in Lüdenscheid mit Einschränkungen wieder Kfz-Zulassungen für Privatpersonen angeboten werden, behelfsmäßig und mit dem Kennzeichen BOH (steht für Bocholt). Diese Kooperationen sind bereits (Witten) bzw. werden nach und nach eingestellt.

Der Märkische Kreis dankt der Stadt Dortmund sowie den Kreisen Mettmann, Ennepe-Ruhr und Borken ausdrücklich für ihre Unterstützung. Denn: Mehrere Tausend Zulassungen für den Märkischen Kreis konnten trotz des Hacker-Angriffs und den weitreichenden Folgen mit Hilfe der auswärtigen Zulassungsbehörden erfolgen.

Wie geht es weiter?

Auch in den kommenden Wochen wird aufgrund des Hacker-Angriffs auf die Südwestfalen-IT leider nur ein Notbetrieb machbar sein. Der Märkische Kreis dankt den Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis und ihre Geduld in dieser herausfordernden Zeit. Die IT-Experten vor Ort setzen weiterhin alles daran, die Systeme so schnell wie möglich wiederherzustellen, um den gewohnten Service bieten zu können. Wie lange das dauern wird, ist nicht absehbar.

Wie ist der aktuelle Stand beim Pflichtumtausch der Führerscheine?

Ein Führerscheinumtausch ist leider noch nicht möglich. Zum Hintergrund: Seit einigen Jahren werden sukzessive die alten Papierführerscheine aus dem Verkehr gezogen und gegen fälschungssichere und EU-weit einheitliche Dokumente im Scheckkartenformat ausgetauscht. Aktuell sind die Jahrgänge 1965 bis 1970 an der Reihe. Bis zum 19. Januar 2024 müssten normalerweise alle, die in dieser Zeit geboren wurden und noch einen grauen oder rosafarbenen Führerschein besitzen, diesen gegen ein neues Dokument umtauschen. Eine Bearbeitung kann aufgrund des Hackerangriffs aber zurzeit nicht erfolgen.

WICHTIG! Die Frist für den Pflichtumtausch wurde durch eine Allgemeinverfügung der Bezirksregierung Arnsberg bis zum 19. Juli 2024 verlängert. Bei Fahrten im öffentlichen Verkehr wird den Betroffenen geraten, eine Kopie der Allgemeinverfügung mitzuführen.

Download der Allgemeinverfügung

E-Mail: 
buergerbuero-ld@maerkischer-kreis.de (Bürgerbüro Lüdenscheid) oder
buergerbuero-is@maerkischer-kreis.de (Bürgerbüro Iserlohn)
Fax Bürgerbüro Lüdenscheid: 02350 966 6277
Fax Bürgerbüro Iserlohn: 02371 966 8667

Ich habe ein Fahrverbot. Wo kann ich meinen Führerschein abgeben?

Sofern das Fahrverbot durch die Bußgeldstelle des Märkischen Kreises verhängt wurde, kann der Führerschein im Bürgerbüro in Lüdenscheid oder in Iserlohn direkt bei der Bußgeldstelle abgegeben werden. Hierzu in jedem Fall den Bußgeldbescheid mitbringen! Im Bürgerbüro Lüdenscheid ist hierfür ein Termin erforderlich.

Wurde das Fahrverbot durch eine andere Behörde verhängt, kann der Führerschein derzeit nicht beim Märkischen Kreis abgegeben werden.

Die Polizei nimmt keine Führerscheine entgegen.

Mein Parkausweis für Behinderte läuft ab. Wie kann ich diesen verlängern?

Personen, die ihren Wohnsitz in Balve, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade oder Schalksmühle haben und die über einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder Bl (blind) verfügen, können beim Bürgerbüro des Märkischen Kreises in Lüdenscheid einen Parkausweis für Behinderte erhalten bzw. verlängern. Hierzu bitte einen Termin online vereinbaren. Mitzubringen sind der bisherige Parkausweis, der Schwerbehindertenausweis, der Personalausweis und ein Passfoto. Eine Vertretung mit Vollmacht ist möglich.

Alternativ kann der Parkausweis formlos auf dem Postweg beantragt werden. Hierzu bitte die oben genannten Unterlagen in Kopie, das Foto im Original, an das Bürgerbüro Lüdenscheid, Heedfelder Straße 45, 58509 Lüdenscheid schicken.

Fahranfänger, Führerscheinerweiterungen, Fahrschulwechsel:

Anträge werden durch die Fahrschulen entgegengenommen und auf Vollständigkeit geprüft. Die Abgabe erfolgt gebündelt in den Bürgerbüros des Märkischen Kreises in Iserlohn (Griesenbraucker Straße 6) und Lüdenscheid (Heedfelder Straße 45). Die Fahrschulen werden gebeten, Fahrschülerinnen und Fahrschüler nicht zu den jeweiligen Kommunen oder zu den Bürgerbüros des Kreises zu schicken.

Derzeit gibt es einen Rückstau bei der Bearbeitung. Die Bearbeitungszeit eines Antrags kann daher zwei bis drei Monate dauern.

Führerscheine und Fahrerlaubnisse:

Was funktioniert?

Der Märkische Kreis gibt einen Überblick, welche Dienstleistungen im Führerscheinbereich möglich sind:

  • Verlängerung LKW-Fahrerlaubnisklassen (C1, C1E, C, CE)
  • Fahrerkarten
  • Ersatzführerscheine
  • Auflagenänderungen
  • Internationale Führerscheine bei bereits bestehendem Kartenführerschein
  • Fahrerqualifizierungsnachweise

Bitte persönlich Anträge unter Vorlage des

– Ausweises,

– des bisherigen Führerscheins,

– eines medizinischen und augenärztlichen Gutachtens sowie

– eines aktuellen biometrischen Lichtbildes

Terminvereinbarung online (Terminvergabe – Märkischer Kreis) an den Standorten der Bürgerbüros in Iserlohn (Griesenbraucker Straße 6) und Lüdenscheid (Heedfelder Straße 45). Die Bearbeitung erfolgt wieder vor Ort.

Verlängerung Bus-Fahrerlaubnisklassen (D/DE), Fahrerqualifizierungsnachweise:

Bitte persönlich Anträge unter Vorlage des
– Ausweises,
– des bisherigen Führerscheins,
– eines Leistungstests (Reaktionstest)

– eines medizinischen und augenärztlichen Gutachtens sowie
– eines aktuellen biometrischen Lichtbildes

wochentags in der Zeit von 8.30 bis 11 Uhr beim Fachdienst Fahrerlaubnisse in Lüdenscheid, Heedfelder Straße 45, einreichen.

Führerscheinanträge, Führerscheinerweiterungen, Fahrschulwechsel:

Anträge werden durch die Fahrschulen entgegengenommen und auf Vollständigkeit geprüft. Die Abgabe erfolgt gebündelt in den Bürgerbüros des Märkischen Kreises in Iserlohn (Griesenbraucker Straße 6) und Lüdenscheid (Heedfelder Straße 45). Die Fahrschulen werden gebeten, Fahrschülerinnen und Fahrschüler nicht zu den jeweiligen Kommunen oder zu den Bürgerbüros des Kreises zu schicken.

Führerscheinverlust:

Antragsformulare siehe unten.
Die Antragstellenden werden gebeten, die vollständig ausgefüllten Formulare auf dem Postweg an die Bürgerbüros in 58640 Iserlohn (Griesenbraucker Straße 6) und 58509 Lüdenscheid (Heedfelder Straße 45) zu senden.
Alternativ kann für die Antragstellung ein Termin online gebucht werden.

Personenbeförderung:

Antragsformulare siehe unten.
Die Antragstellenden werden gebeten, die vollständig ausgefüllten Formulare auf dem Postweg an den Fachdienst Fahrerlaubnisse in 58509 Lüdenscheid, Heedfelder Straße 45, zu senden.

Umtausch ausländischer Führerscheine:

Antragsformulare siehe unten.
Die Antragstellenden werden gebeten, die vollständig ausgefüllten Formulare auf dem Postweg an den Fachdienst Fahrerlaubnisse in 58509 Lüdenscheid, Heedfelder Straße 45, zu senden.


Eingeschränkt verfügbare Leistungen:

Führerscheine:

>>> Antragsformulare / Broschüren
Fahrerkarte:
Fahrerqualifizierungsnachweis:

Zulassung


Verkehrssicherung/-lenkung, Fahrerlaubnis

Eingeschränkt verfügbare Leistungen:

Kraftfahrt Bundesamt

>>> Antragsformulare / Broschüren

Gewerblicher Güterkraftverkehr

>>> Antragsformulare / Broschüren

Sonstige

>>> Antragsformulare / Broschüren


Nicht verfügbare Leistungen:

  • Umtausch der Fahrerlaubnis
  • Ersatz-Führerscheine oder Namensänderungen
  • Wunschkennzeichen
  • Wunschkennzeichenreservierungen
  • Änderung auf MK-Kennzeichen nach Zulassung bei einer auswärtigen Zulassungsbehörde in Amtshilfe