Bürgerbüros / Straßenverkehr

E-Mail Erreichbarkeit

Unsere Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter sind ab sofort wieder per E-Mail über die normalen de-Adressen erreichbar.

Wir hatten zwischenzeitlich Notfall-E-Mail-Adressen eingerichtet, die nun sukzessive abgeschaltet werden.

Wer eine Mail an die alternative org-Adresse sendet, erhält eine automatische Benachrichtigung mit dem Hinweis, die Nachricht bitte an die de-Adresse zu senden.

Bürgerbüros/Straßenverkehr
baustelle@maerkischer-kreis.de
buergerbuero-is@maerkischer-kreis.de
buergerbuero-ld@maerkischer-kreis.de
fahrerlaubnis@maerkischer-kreis.de
FD36-Sondernutzung@maerkischer-kreis.de
gueterkraftverkehr@maerkischer-kreis.de

Termine

In den Bürgerbüros in Iserlohn und Lüdenscheid   besteht für alle Anliegen eine Terminpflicht.

Je nach Dienstleistung werden Termine für mehrere Wochen im Voraus angeboten, können aber je nach Nachfrage ausgebucht sein.

Zusätzlich werden morgens früh um 7.30 Uhr in Abhängigkeit von der tagesaktuellen Personalstärke Restkontingente für jeweiligen Tag online freigeschaltet.

Sofern an einem Dienstort Termine vergeben sind, versuchen Sie es ggf. auch am anderen Dienstort.

Von einer telefonischen Terminanfrage bitten wir abzusehen.

Die Online-Terminvergabe ist unter https://terminvergabe.maerkischer-kreis.de/ möglich für:

Führerscheine / Fahrerkarten / Fahrerqualifizierungsnachweise

  • Umtausch eines deutschen Führerscheins in den neuen EU-Kartenführerschein
  • Ersatz-Führerschein (nach Diebstahl, Verlust oder Namensänderung)
  • Verlängerung des LKW-Führerscheins (Klassen C1, C1E, C, CE oder CE79)
  • Auflagenänderungen (z.B. B96, B196, Sehhilfe)
  • Internationaler Führerschein
  • Fahrerkarte
  • Fahrerqualifizierungsnachweis
  • Abgabe des Führerscheins bei Fahrverboten (ausgenommen Fahrverbote aus Hessen)

Sonstiges

Parkausweis für Behinderte (Merkzeichen aG oder Bl)


Kfz-Zulassungen

Es können alle Dienstleistungen einschließlich der Online-Zulassung über i-Kfz angeboten werden.

Oft gestellte Fragen

Erforderliche Unterlagen:

Hier finden Sie eine Übersicht über die erforderlichen Unterlagen für die häufigsten Anliegen:

Formulare zum Download:

Wunschkennzeichen:

Die Vergabe von Wunschkennzeichen ist möglich.

Wunschkennzeichen-Reservierungen

Bei Wunschkennzeichen, deren Reservierung nach dem Hacker-Angriff am 29.10.2023 auf den kommunalen Dienstleister „Südwestfalen-IT“ abgelaufen ist, wurde die Frist von den Bürgerbüros des Märkischen Kreises bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Diese Kennzeichen werden daher nicht im System als „buchbar“ angezeigt.

Nachträgliche Änderung von Kennzeichen:

Die Inhaber von „Amtshilfekennzeichen“ (z.B. BO, BOH, DO, EN, LDK, ME, RE, UN, W oder andere) sowie Serienkennzeichen können diese freiwillig auf MK ändern lassen.

Benötigt werden:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  • Gültige Hauptuntersuchung, ggf. gültige Sicherheitsprüfung
  • Bisherige Kennzeichenschilder

Die Kennzeichenänderung ist kostenpflichtig (ca. 50 Euro inkl. Wunschkennzeichen, ggf. können weitere Gebühren z.B. bei Leasingfahrzeugen hinzukommen. Die Kosten für die Kennzeichenschilder bei den Schilderverkaufsstellen kommen ebenfalls hinzu).

Online-Zulassungen:

Über das Serviceportal MK können bestimmte Zulassungsanträge auch online erfolgen.

Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie hier:

Informationen zu i-Kfz finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr

Umschreibung auf deutsche Kennzeichen:
Wichtige Hinweise für ukrainische Fahrzeughalter

Die Umschreibung von ukrainischen Fahrzeugen auf deutsche Kennzeichen erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Technische Vollabnahme: Vor der Ummeldung ist eine technische Vollabnahme bei einer anerkannten Prüfstelle notwendig. Diese Prüfung stellt sicher, dass das Fahrzeug den deutschen Sicherheits- und Umweltstandards entspricht. Geprüft werden unter anderem Bremsen, Beleuchtung, Abgaswerte und andere sicherheitsrelevante Aspekte. Nur Fahrzeuge, die diese Prüfung bestehen, können umgemeldet werden.
  2. Antrag bei der Zulassungsstelle: Nach erfolgreicher Vollabnahme muss ein Antrag auf Ummeldung bei der zuständigen Zulassungsstelle gestellt werden. Hierfür sind folgende Unterlagen erforderlich:

– Nachweis über die technische Prüfung
– Versicherungsbestätigung
– Ukrainische Zulassungsbescheinigung
– Eigentumsnachweis (falls das Fahrzeug nicht auf die antragstellende Person zugelassen ist)
– Gültiger Aufenthaltstitel

Nach Prüfung der Unterlagen vergibt die Zulassungsstelle die neuen deutschen Kennzeichen. Die Kosten dafür betragen insgesamt zwischen 50 und 100 Euro.

Rechtliche Verpflichtung

Die Umstellung auf deutsche Kennzeichen ist nicht nur eine rechtliche Vorgabe, sondern auch ein wichtiger Schritt zur Integration in die deutsche Gesellschaft. Der Märkische Kreis rät allen betroffenen Fahrzeughaltern, sich frühzeitig über die notwendigen Schritte zu informieren und die erforderlichen Prüfungen sowie Anträge rechtzeitig einzuleiten, um Verzögerungen oder rechtliche Probleme zu vermeiden.

Beratung und Unterstützung Für weitere Informationen stehen die Zulassungsstellen des Kreises sowie die technischen Prüfstellen zur Verfügung. Erforderliche Terminvereinbarungen sind unter Telefon 02351-966 60 oder im Internet möglich: https://terminvergabe.maerkischer-kreis.de/


Führerscheine (Bürgerbüros)

In den Bürgerbüros können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung oder teilweise auf dem Postweg folgende Anträge im Bereich Führerscheine stellen:

  • Umtausch eines deutschen Führerscheins in den neuen EU-Kartenführerschein
  • Ersatz-Führerschein (nach Diebstahl, Verlust oder Namensänderung)
  • Verlängerung des LKW-Führerscheins (Klassen C1, C1E, C, CE oder CE79)
  • Auflagenänderungen (z.B. B96, B196, Sehhilfe)
  • Internationaler Führerschein
  • Fahrerkarte
  • Fahrerqualifizierungsnachweis
  • Abgabe des Führerscheins bei Fahrverboten (ausgenommen Fahrverbote aus Hessen)
Oft gestellte Fragen

Erforderliche Unterlagen:

Hier finden Sie eine Übersicht über die erforderlichen Unterlagen für die häufigsten Anliegen:

Führerschein-Pflichtumtausch

Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgegeben wurden, verlieren nach und nach ihre Gültigkeit. Die Fahrerlaubnis bleibt zwar bestehen, aber das Dokument wird ungültig.

Sie haben einen grauen oder rosa Führerschein?

Der Umtausch betraf und betrifft aktuell alle alten Führerscheine, die sog. grauen oder rosa Lappen (Papierführerscheine), die für Personen der Geburtsjahrgänge ab 1953 ausgegeben wurden. Diese sollten bis zum 19.01.2025 umgetauscht sein.

Sollte der Papierführerschein nicht durch den Märkischen Kreis ausgestellt worden sein, fordern Sie bitte zuvor von der ausstellenden Behörde eine Karteikartenabschrift an mit der Bestätigung Ihrer Daten.

Sie haben bereits einen EU-Kartenführerschein?

Auch für Kartenführerscheine gilt ab dem kommenden Jahr eine Umtauschpflicht, die in mehreren zeitlichen Stufen erfolgen wird, sh. nachfolgende Tabelle. Entscheidend ist dann nicht das Geburtsdatum, sondern das Ausstellungsdatum, das auf der Vorderseite unter Ziffer 4a abgelesen werden kann.

Bitte vereinbaren Sie für den Umtausch einen Termin und bringen Sie Ihren gültigen Ausweis, den bisherigen Führerschein und ein aktuelles biometrisches Lichtbild mit. Die Gebühr beträgt 30,40 €. Der bisherige Führerschein wird Ihnen auf Wunsch wieder ausgehändigt.

AusstellungsjahrUmtausch bis zum:
1999-200119.01.2026
2002-200419.01.2027
2005-200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012-18.01.201319.01.2033

Ist der Fahrerlaubnisinhaber vor 1953 geboren, muss dessen Führerschein, egal ob grau, rosa oder vor dem 19.01.2013 ausgestellter EU-Karte, erst bis zum 19.01.2033 getauscht werden.

Formulare zum Download für Anträge auf dem Postweg:

Führerscheine:
Fahrerkarte:
Fahrerqualifizierungsnachweis:
Fahrverbote:

Sofern das Fahrverbot durch eine Bußgeldstelle eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt verhängt wurde, kann der Führerschein im Bürgerbüro in Lüdenscheid oder direkt bei der Bußgeldstelle in Iserlohn abgegeben werden. Hierzu in jedem Fall den Bußgeldbescheid mitbringen! Im Bürgerbüro Lüdenscheid ist hierfür ein Termin erforderlich.

Wurde das Fahrverbot durch eine kreisangehörige Stadt oder das Regierungspräsidium Kassel verhängt oder wird es durch eine Staatsanwaltschaft oder ein Gericht vollstreckt, wenden Sie sich bitte direkt dorthin.

Die Polizei nimmt keine Führerscheine entgegen.

Fahranfänger, Führerscheinerweiterungen, Fahrschulwechsel:

Anträge werden durch die Fahrschulen entgegengenommen und auf Vollständigkeit geprüft. Die Abgabe erfolgt bei der jeweiligen Kommune (Wohnsitzbehörde).

Parkausweis für Behinderte

Personen, die ihren Wohnsitz in Balve, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade oder Schalksmühle haben und die über einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder Bl (blind) verfügen, können beim Bürgerbüro des Märkischen Kreises in Lüdenscheid einen Parkausweis für Behinderte erhalten bzw. verlängern. Hierzu bitte einen Termin online vereinbaren. Mitzubringen sind der bisherige Parkausweis, der Schwerbehindertenausweis, der Personalausweis und ein Passfoto. Eine Vertretung mit Vollmacht ist möglich.

Alternativ kann der Parkausweis formlos auf dem Postweg beantragt werden. Hierzu bitte die oben genannten Unterlagen in Kopie, das Foto im Original, an das Bürgerbüro Lüdenscheid, Heedfelder Straße 45, 58509 Lüdenscheid schicken.