Erreichbarkeit per E-Mail:
buergerbuero-ld@maerkischer-kreis.de (Bürgerbüro Lüdenscheid) oder
buergerbuero-is@maerkischer-kreis.de (Bürgerbüro Iserlohn)
Bürgerbüros
Oft gestellte Fragen
Sind die Bürgerbüros in Lüdenscheid und Iserlohn geöffnet?
Für alle Angelegenheiten der Kfz-Zulassungen aktuell noch nicht.
Im Bereich Führerscheine können ab dem 27. November die folgenden Dienstleistungen täglich zwischen 8.30 und 11 Uhr in den Bürgerbüros beantragt werden:
- Verlängerungen von Lkw-Führerscheinen (Klassen C und CE)
- Fahrerkarten
- Fahrerqualifikationsnachweise (nur LKW)
- Vorläufige Fahrberechtigungen für Fahranfänger nach bestandener Prüfung
Nur auf dem Postweg können zudem folgende Dienstleistungen beantragt werden:
Welche Kfz-Zulassungen sind bald wieder möglich?
Derzeit ist die Kfz-Zulassung in Teilen wieder möglich, allerdings nur behelfsmäßig und vorerst mit auswärtigen Kennzeichen. Der Märkische Kreis hat dazu eine Kooperation mit der Stadt Dortmund und dem Kreis Mettmann initiiert. Im ersten Schritt besteht dann zu einem Bruchteil der normalen Menge die Möglichkeit, Fahrzeuge für Händler und Zulassungsdienste in sehr begrenztem Umfang zuzulassen. Auch kritische Infrastruktur (zum Beispiel Rettungsdienst, Krankentransport, THW, Pflegedienste etc.) und Gewerbe (Speditionen, Busunternehmen, Lkw-Unternehmen, Taxis) sollen diese Möglichkeit erhalten.
Die Unterlagen von Händlern und Dienstleistern können seit Montag, 20. November, von 8.30 – 11 Uhr an den Standorten der Bürgerbüros in Iserlohn (Griesenbraucker Straße 6) und Lüdenscheid (Heedfelder Straße 45) abgegeben werden.
Bei der Abgabe werden bereits Kennzeichen mitgeteilt und müssen geprägt werden.
Die Abholung der Unterlagen und die Bezahlung erfolgen in Dortmund, bei den in Mettmann abgegebenen Fällen in den Bürgerbüros.
Werden Händler und Dienstleister informiert?
Ja. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreises informieren die Händler und Dienstleister, sobald die Kfz-Zulassung erfolgt ist.
Werden weitere Kapazitäten für Einzelanliegen geschaffen?
Ja! Um weitere Kapazitäten zu schaffen, steht der Märkische Kreis eng mit weiteren Kreisen in Kontakt. Einzelheiten und Details dazu werden noch bekannt gegeben.
Wie geht es mit Einzelanliegen weiter?
Dringende Einzelfälle können aktuell in anderen Zulassungsstellen in NRW erledigt werden. Aber: eine vorherige Kontaktaufnahme und eine Terminvereinbarung zwingend erforderlich. Sofern Online-Terminvergabesysteme eingesetzt werden, wird dringend gebeten, diese auch zu nutzen. Nach Terminvereinbarung werden auch hier die Kennzeichen der helfenden Zulassungsstellen zugeteilt.
Was ist mit Abmeldungen?
Abmeldungen können durch alle anderen Zulassungsbehörden in Deutschland erfolgen, wenn die betroffene Behörde einverstanden ist.
Warum lassen sich An- und Abmeldungen nicht in schriftlicher Form erledigen?
Der Gesetzgeber sieht nur einen digitalen Datenaustausch vor.
Erreichbarkeit Bürgerbüros
Bitte senden Sie Ihr Anliegen per E-Mail an buergerbuero-ld@maerkischer-kreis.de (Bürgerbüro Lüdenscheid) oder buergerbuero-is@maerkischer-kreis.de (Bürgerbüro Iserlohn).
Mein Finanzierungsbrief liegt noch beim Märkischen Kreis, das Fahrzeug soll jetzt aber bei einer anderen Zulassungsstelle zugelassen werden. Wie komme ich an meinen Fahrzeugbrief?
Die Fahrzeugbriefe können an andere Behörden weitergeleitet oder an die Betroffenen ausgehändigt werden, wenn eine schriftliche Bestätigung von der Leasinggesellschaft/Bank vorliegt (per Post, E-Mail oder Fax direkt von der Leasinggesellschaft/Bank an den Märkischen Kreis).
E-Mail:
buergerbuero-ld@maerkischer-kreis.de (Bürgerbüro Lüdenscheid) oder
buergerbuero-is@maerkischer-kreis.de (Bürgerbüro Iserlohn)
Fax Bürgerbüro Lüdenscheid: 02350 966 6277
Fax Bürgerbüro Iserlohn: 02371 966 8667
Ich habe ein Fahrverbot. Wo kann ich meinen Führerschein abgeben?
Sofern das Fahrverbot durch die Bußgeldstelle des Märkischen Kreises verhängt wurde, kann der Führerschein
- auf dem Postweg an Fachdienst Verkehrsordnungswidrigkeiten, Griesenbraucker Str.6, 58640 Iserlohn geschickt werden (bitte unbedingt eine Kopie des Bußgeldbescheides beifügen!)
- während der Sprachzeiten (montags bis freitags 8.30 – 12 Uhr, donnerstags zusätzlich 13.30 – 15.30 Uhr) persönlich beim Fachdienst Verkehrsordnungswidrigkeiten abgegeben werden. Hierzu in jedem Fall den Bußgeldbescheid mitbringen!
Wurde das Fahrverbot durch eine andere Behörde verhängt, kann der Führerschein derzeit nicht beim Märkischen Kreis abgegeben werden.
Mein Parkausweis für Behinderte läuft ab. Wie kann ich diesen verlängern?
Personen, die ihren Wohnsitz in Balve, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade oder Schalksmühle haben und die über einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder Bl (blind) verfügen, können beim Bürgerbüro des Märkischen Kreises in Lüdenscheid einen Parkausweis für Behinderte erhalten bzw. verlängern. Hierzu können die Betroffenen ohne Termin montags von 8.30 – 11 Uhr und donnerstags von 13.30 – 15 Uhr vorsprechen. Mitzubringen sind der bisherige Parkausweis, der Schwerbehindertenausweis, der Personalausweis und ein Passfoto. Eine Vertretung mit Vollmacht ist möglich.
NEU NEU NEU NEU NEU NEU NEU
Fahranfänger, Führerscheinerweiterungen, Fahrschulwechsel:
Anträge werden durch die Fahrschulen entgegengenommen und auf Vollständigkeit geprüft. Die Abgabe erfolgt gebündelt in den Bürgerbüros des Märkischen Kreises in Iserlohn (Griesenbraucker Straße 6) und Lüdenscheid (Heedfelder Straße 45). Die Fahrschulen werden gebeten, Fahrschülerinnen und Fahrschüler nicht zu den jeweiligen Kommunen oder zu den Bürgerbüros des Kreises zu schicken.
Führerscheine und Fahrerlaubnisse:
Was funktioniert?
Der Märkische Kreis gibt einen Überblick, welche Dienstleistungen im Führerscheinbereich möglich sind:
- Verlängerung LKW-Fahrerlaubnisklassen (C/CE)
- Fahrerkarten
- Fahrerqualifizierungsnachweise:
Bitte persönlich Anträge unter Vorlage des
– Ausweises,
– des bisherigen Führerscheins,
– eines medizinischen und augenärztlichen Gutachtens sowie
– eines aktuellen biometrischen Lichtbildes
wochentags in der Zeit von 8.30 bis 11 Uhr an den Standorten der Bürgerbüros in Iserlohn (Griesenbraucker Straße 6) und Lüdenscheid (Heedfelder Straße 45) einreichen.
Verlängerung Bus-Fahrerlaubnisklassen (D/DE), Fahrerqualifizierungsnachweise:
Bitte persönlich Anträge unter Vorlage des
– Ausweises,
– des bisherigen Führerscheins,
– eines Leistungstests (Reaktionstest)
– eines medizinischen und augenärztlichen Gutachtens sowie
– eines aktuellen biometrischen Lichtbildes
wochentags in der Zeit von 8.30 bis 11 Uhr beim Fachdienst Fahrerlaubnisse in Lüdenscheid, Heedfelder Straße 45, einreichen.
Führerscheinanträge, Führerscheinerweiterungen, Fahrschulwechsel:
Anträge werden durch die Fahrschulen entgegengenommen und auf Vollständigkeit geprüft. Die Abgabe erfolgt gebündelt in den Bürgerbüros des Märkischen Kreises in Iserlohn (Griesenbraucker Straße 6) und Lüdenscheid (Heedfelder Straße 45). Die Fahrschulen werden gebeten, Fahrschülerinnen und Fahrschüler nicht zu den jeweiligen Kommunen oder zu den Bürgerbüros des Kreises zu schicken.
Führerscheinverlust:
Antragsformulare siehe unten.
Die Antragstellenden werden gebeten, die vollständig ausgefüllten Formulare auf dem Postweg an die Bürgerbüros in 58640 Iserlohn (Griesenbraucker Straße 6) und 58509 Lüdenscheid (Heedfelder Straße 45) zu senden.
Internationaler Führerschein:
Antragsformulare siehe unten.
Die Antragstellenden werden gebeten, die vollständig ausgefüllten Formulare auf dem Postweg an die Bürgerbüros in 58640 Iserlohn (Griesenbraucker Straße 6) und 58509 Lüdenscheid (Heedfelder Straße 45) zu senden.
Personenbeförderung:
Antragsformulare siehe unten.
Die Antragstellenden werden gebeten, die vollständig ausgefüllten Formulare auf dem Postweg an den Fachdienst Fahrerlaubnisse in 58509 Lüdenscheid, Heedfelder Straße 45, zu senden.
Umtausch ausländischer Führerscheine:
Antragsformulare siehe unten.
Die Antragstellenden werden gebeten, die vollständig ausgefüllten Formulare auf dem Postweg an den Fachdienst Fahrerlaubnisse in 58509 Lüdenscheid, Heedfelder Straße 45, zu senden.
Eingeschränkt verfügbare Leistungen:
Führerscheine:
>>> Antragsformulare / Broschüren
- Ersatz-Führerschein bei Diebstahl oder Verlust
(momentan nur auf dem Postweg) - Internationaler Führerschein
(momentan nur auf dem Postweg)
Verkehrssicherung/-lenkung, Fahrerlaubnis
Eingeschränkt verfügbare Leistungen:
Kraftfahrt Bundesamt
>>> Antragsformulare / Broschüren
- Auskunft aus dem Führerscheinregister – Kraftfahrt Bundesamt
- Auskunft aus dem Punktekonto – Kraftfahrt Bundesamt
Gewerblicher Güterkraftverkehr
>>> Antragsformulare / Broschüren
- Erteilung Fahrzeugliste
- Erteilung Datenschutz
- Erteilung Zusatzbescheinigung Einkommen
- Erteilung weiterer Ausfertigungen
- Erteilung einer Gemeinschaftslizenz
- Erteilung Eigenkapitalbescheinigung
- Erforderliche Unterlagen
Sonstige
>>> Antragsformulare / Broschüren
- Ausländischer Führerschein – Antrag auf Umschreibung PDF
- Baustellenantrag PDF
- Busführerschein Antrag PDF
- Fahrerlaubnis Neuerteilung Antrag PDF
- Fahrgastbeförderung Antrag PDF
- Personenbeförderung Antrag PDF
- Personenbeförderung Eigenkapitalbescheinigung PDF
- Veranstaltung Antrag PDF
- Veranstaltungsantrag Anlage 2
- Veranstaltungsantrag Anlage 3
Nicht verfügbare Leistungen:
Weitere Informationen folgen…