E-Mail Erreichbarkeit
Unsere Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter sind ab sofort wieder per E-Mail über die normalen de-Adressen erreichbar.
Wir hatten zwischenzeitlich Notfall-E-Mail-Adressen eingerichtet, die nun sukzessive abgeschaltet werden.
Wer eine Mail an die alternative org-Adresse sendet, erhält eine automatische Benachrichtigung mit dem Hinweis, die Nachricht bitte an die de-Adresse zu senden.
Bürgerbüros
Oft gestellte Fragen
Ist ein Termin erforderlich?
Ja. In den Bürgerbüros besteht für alle Anliegen eine Terminpflicht. .
Je nach Dienstleistung werden Termine für mehrere Wochen im Voraus angeboten, können aber abhängig von der Nachfrage ausgebucht sein.
Zusätzlich werden morgens früh um 7.30 Uhr in Abhängigkeit von der tagesaktuelles Personalstärke Restkontingente für jeweiligen Tag online freigeschaltet.
Von einer telefonischen Terminanfrage bitten wir abzusehen.
Die Online-Terminvergabe ist unter https://terminvergabe.maerkischer-kreis.de/ möglich für:
Kfz-Zulassung
- Neuzulassungen / Umschreibungen
- Ausfuhrkennzeichen
- Kurzzeitkennzeichen
- Adress- und Namensänderungen
- Änderungen technischer Daten in der Zulassungsbescheinigung
- Neusiegelungen von Kennzeichen (nach Beschädigung)
- Nachträgliche Kennzeichenänderungen
- Ersatz-Fahrzeugscheine oder -briefe (nach Diebstahl oder Verlust)
- Ersatz-Kennzeichen (nach Diebstahl oder Verlust)
- Abmeldungen
- Feinstaubplaketten
Führerscheine / Fahrerkarten / Fahrerqualifizierungsnachweise
- Umtausch eines deutschen Führerscheins in den neuen EU-Kartenführerschein
- Ersatz-Führerschein (nach Diebstahl, Verlust oder Namensänderung)
- Verlängerung des LKW-Führerscheins (Klassen C1, C1E, C, CE oder CE79)
- Auflagenänderungen (z.B. B96, B196, Sehhilfe)
- Internationaler Führerschein
- Fahrerkarte
- Fahrerqualifizierungsnachweis
- Abgabe des Führerscheins bei Fahrverboten (ausgenommen Fahrverbote aus Hessen)
Sonstiges
- Parkausweis für Behinderte (Merkzeichen aG oder Bl)
Für einen Besuch der Bürgerbüros in Lüdenscheid oder Iserlohn vereinbaren Sie bitte vorab online einen Termin. Termine werden für mehrere Wochen im Voraus freigegeben, sind unter Umständen aber auch ausgebucht.
Jeden Morgen um 7.30 Uhr werden ergänzend und je nach Verfügbarkeit zusätzliche Termine für den gleichen Tag online freigeschaltet.
Bleibt der Notbetrieb bestehen?
Der Notbetrieb ist beendet. Es bestehen jedoch noch verschiedene Einschränkungen, die zeitweise zu längeren Wartezeiten auf Termine führen können.
Können Wunschkennzeichen angemeldet werden?
Gute Nachricht für alle Bürgerinnen und Bürger, die ein Wunschkennzeichen möchten. Die Vergabe von Wunschkennzeichen ist ab sofort wieder möglich.
Wunschkennzeichen-Reservierungen
Bei Wunschkennzeichen, deren Reservierung während des Hacker-Angriffs auf den kommunalen Dienstleister „Südwestfalen-IT“ abgelaufen ist oder in den nächsten Wochen und Monaten ablaufen wird, wurde die Frist von den Bürgerbüros des Märkischen Kreises bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Diese Kennzeichen werden daher nicht im System als „buchbar“ angezeigt.
Kann oder muss ein andernorts zugelassenes Fahrzeug in den MK umgeschrieben werden?
Nein. Egal, ob BOH, DO, EN, ME oder ein anderes Kennzeichen geführt wird: Die Fahrzeuge, die in Amtshilfe für den Märkischen Kreis von den Kooperationspartnern angemeldet wurden, werden nun von Amts wegen in das Register des Märkischen Kreises umgeschrieben. Dabei bleibt das auswärtige Kennzeichen bestehen, Papiere müssen nicht vorgelegt werden. Der Fahrzeughalter selbst muss also nicht tätig werden.
Ich habe ein Fahrverbot. Wo kann ich meinen Führerschein abgeben?
Sofern das Fahrverbot durch eine Bußgeldstelle eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt verhängt wurde, kann der Führerschein im Bürgerbüro in Lüdenscheid oder direkt bei der Bußgeldstelle in Iserlohn abgegeben werden. Hierzu in jedem Fall den Bußgeldbescheid mitbringen! Im Bürgerbüro Lüdenscheid ist hierfür ein Termin erforderlich.
Wurde das Fahrverbot durch eine kreisangehörige Stadt oder das Regierungspräsidium Kassel verhängt oder wird es durch eine Staatsanwaltschaft oder ein Gericht vollstreckt, wenden Sie sich bitte direkt dorthin.
Die Polizei nimmt keine Führerscheine entgegen.
Mein Parkausweis für Behinderte läuft ab. Wie kann ich diesen verlängern?
Personen, die ihren Wohnsitz in Balve, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade oder Schalksmühle haben und die über einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder Bl (blind) verfügen, können beim Bürgerbüro des Märkischen Kreises in Lüdenscheid einen Parkausweis für Behinderte erhalten bzw. verlängern. Hierzu bitte einen Termin online vereinbaren. Mitzubringen sind der bisherige Parkausweis, der Schwerbehindertenausweis, der Personalausweis und ein Passfoto. Eine Vertretung mit Vollmacht ist möglich.
Alternativ kann der Parkausweis formlos auf dem Postweg beantragt werden. Hierzu bitte die oben genannten Unterlagen in Kopie, das Foto im Original, an das Bürgerbüro Lüdenscheid, Heedfelder Straße 45, 58509 Lüdenscheid schicken.
Fahranfänger, Führerscheinerweiterungen, Fahrschulwechsel:
Anträge werden durch die Fahrschulen entgegengenommen und auf Vollständigkeit geprüft. Die Abgabe erfolgt gebündelt in den Bürgerbüros des Märkischen Kreises in Iserlohn (Griesenbraucker Straße 6) und Lüdenscheid (Heedfelder Straße 45). Die Fahrschulen werden gebeten, Fahrschülerinnen und Fahrschüler nicht zu den jeweiligen Kommunen oder zu den Bürgerbüros des Kreises zu schicken.
Führerscheine und Fahrerlaubnisse:
Was funktioniert?
Der Märkische Kreis gibt einen Überblick, welche Dienstleistungen im Führerscheinbereich möglich sind:
- Verlängerung LKW-Fahrerlaubnisklassen (C1, C1E, C, CE)
- Fahrerkarten
- Ersatzführerscheine
- Auflagenänderungen
- Internationale Führerscheine bei bereits bestehendem Kartenführerschein
- Fahrerqualifizierungsnachweise
Bitte persönlich Anträge unter Vorlage des
– Ausweises,
– des bisherigen Führerscheins,
– eines medizinischen und augenärztlichen Gutachtens sowie
– eines aktuellen biometrischen Lichtbildes
Terminvereinbarung online (Terminvergabe – Märkischer Kreis) an den Standorten der Bürgerbüros in Iserlohn (Griesenbraucker Straße 6) und Lüdenscheid (Heedfelder Straße 45). Die Bearbeitung erfolgt wieder vor Ort.
Verlängerung Bus-Fahrerlaubnisklassen (D/DE), Fahrerqualifizierungsnachweise:
Bitte persönlich Anträge unter Vorlage des
– Ausweises,
– des bisherigen Führerscheins,
– eines Leistungstests (Reaktionstest)
– eines medizinischen und augenärztlichen Gutachtens sowie
– eines aktuellen biometrischen Lichtbildes
wochentags in der Zeit von 8.30 bis 11 Uhr beim Fachdienst Fahrerlaubnisse in Lüdenscheid, Heedfelder Straße 45, einreichen.
Führerscheinanträge, Führerscheinerweiterungen, Fahrschulwechsel:
Anträge werden durch die Fahrschulen entgegengenommen und auf Vollständigkeit geprüft. Die Abgabe erfolgt gebündelt in den Bürgerbüros des Märkischen Kreises in Iserlohn (Griesenbraucker Straße 6) und Lüdenscheid (Heedfelder Straße 45). Die Fahrschulen werden gebeten, Fahrschülerinnen und Fahrschüler nicht zu den jeweiligen Kommunen oder zu den Bürgerbüros des Kreises zu schicken.
Führerscheinverlust:
Antragsformulare siehe unten.
Die Antragstellenden werden gebeten, die vollständig ausgefüllten Formulare auf dem Postweg an die Bürgerbüros in 58640 Iserlohn (Griesenbraucker Straße 6) und 58509 Lüdenscheid (Heedfelder Straße 45) zu senden.
Alternativ kann für die Antragstellung ein Termin online gebucht werden.
Personenbeförderung:
Antragsformulare siehe unten.
Die Antragstellenden werden gebeten, die vollständig ausgefüllten Formulare auf dem Postweg an den Fachdienst Fahrerlaubnisse in 58509 Lüdenscheid, Heedfelder Straße 45, zu senden.
Umtausch ausländischer Führerscheine:
Antragsformulare siehe unten.
Die Antragstellenden werden gebeten, die vollständig ausgefüllten Formulare auf dem Postweg an den Fachdienst Fahrerlaubnisse in 58509 Lüdenscheid, Heedfelder Straße 45, zu senden.
Verfügbare Leistungen:
Zulassung
Es können wieder alle Dienstleistungen einschließlich der Online-Zulassung über i-Kfz angeboten werden.
Änderung des Kennzeichens (Umkennzeichnung):
Ab sofort werden auch wieder Termine für Kennzeichenänderungen angeboten. Die Inhaber von „Amtshilfekennzeichen“ (z.B. ME-, DO-, EN-) können diese freiwillig auf MK ändern lassen.
Die Zahl der Termine hierfür ist zunächst aber noch begrenzt.
Benötigt werden:
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
- Gültige Hauptuntersuchung, ggf. gültige Sicherheitsprüfung
- Bisherige Kennzeichenschilder
Die Kennzeichenänderung ist kostenpflichtig (ca. 50 Euro inkl. Wunschkennzeichen, ggf. können weitere Gebühren z.B. bei Leasingfahrzeugen hinzukommen. Die Kosten für die Kennzeichenschilder bei den Schilderverkaufsstellen kommen ebenfalls hinzu).
Online-Zulassungen:
Über das Serviceportal MK können bestimmte Zulassungsanträge auch online erfolgen.
Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie hier:
- Abmeldung eines Fahrzeugs
- Neuzulassung eines Fahrzeugs
- Wiederzulassung eines Fahrzeugs
- Umschreibung eines Fahrzeugs
Informationen zu i-Kfz finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
Führerscheine / Fahrerkarten / Fahrerqualifizierungsnachweise:
Es können wieder fast alle Dienstleistungen angeboten werden.
Es gibt lediglich eine Ausnahme:
Die Entgegennahme von Führerscheinen bei Fahrverboten, die von auswärtigen Behörden verhängt wurden, ist noch nicht wieder möglich.
Erforderliche Unterlagen
Hier finden Sie eine Übersicht über die erforderlichen Unterlagen für die häufigsten Anliegen:
- Erforderliche Unterlagen zur Zulassung von Kraftfahrzeugen und Anhängern im MK
- Erforderliche Unterlagen zum Fahrerlaubnisantrag in den Bürgerbüros des MK
Formulare zum Download
Zulassung
Anträge auf dem Postweg
Führerscheine:
Fahrerkarte:
Fahrerqualifizierungsnachweis:
Verkehrssicherung/-lenkung, Fahrerlaubnis
Eingeschränkt verfügbare Leistungen:
Kraftfahrt Bundesamt
- Auskunft aus dem Führerscheinregister – Kraftfahrt Bundesamt
- Auskunft aus dem Punktekonto – Kraftfahrt Bundesamt
Gewerblicher Güterkraftverkehr
- Erteilung Fahrzeugliste
- Erteilung Datenschutz
- Erteilung Zusatzbescheinigung Einkommen
- Erteilung weiterer Ausfertigungen
- Erteilung einer Gemeinschaftslizenz
- Erteilung Eigenkapitalbescheinigung
- Erforderliche Unterlagen
Sonstige
- Ausländischer Führerschein – Antrag auf Umschreibung PDF
- Baustellenantrag PDF
- Busführerschein Antrag PDF
- Fahrerlaubnis Neuerteilung Antrag PDF
- Fahrgastbeförderung Antrag PDF
- Personenbeförderung Antrag PDF
- Personenbeförderung Eigenkapitalbescheinigung PDF
- Veranstaltung Antrag PDF
- Veranstaltungsantrag Anlage 2
- Veranstaltungsantrag Anlage 3