Bürgerbüros / Straßenverkehr

E-Mail Erreichbarkeit

Unsere Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter sind ab sofort wieder per E-Mail über die normalen de-Adressen erreichbar.

Wir hatten zwischenzeitlich Notfall-E-Mail-Adressen eingerichtet, die nun sukzessive abgeschaltet werden.

Wer eine Mail an die alternative org-Adresse sendet, erhält eine automatische Benachrichtigung mit dem Hinweis, die Nachricht bitte an die de-Adresse zu senden.

Bürgerbüros/Straßenverkehr
baustelle@maerkischer-kreis.de
buergerbuero-is@maerkischer-kreis.de
buergerbuero-ld@maerkischer-kreis.de
fahrerlaubnis@maerkischer-kreis.de
FD36-Sondernutzung@maerkischer-kreis.de
gueterkraftverkehr@maerkischer-kreis.de

Bürgerbüros

Oft gestellte Fragen

Ist ein Termin erforderlich?

Ja. Bürgerinnen und Bürger können Termine unter anderem auch für die Kfz-Angelegenheiten über das Internet buchen.

Termine werden für mehrere Wochen im Voraus freigegeben, sind derzeit jedoch restlos ausgebucht. Jeden Morgen um 7.30 Uhr werden je nach Verfügbarkeit zusätzliche Reserven freigegeben, manchmal auch im Laufe des Tages. Deren Anzahl ist begrenzt, da im Notbetrieb nicht die normal übliche Terminmenge ausgegeben werden kann.

Die Online-Terminvergabe ist unter https://terminvergabe.maerkischer-kreis.de/ möglich für:

Kfz-Zulassungswesen:

  • Neuzulassungen / Umschreibungen / Wiederzulassungen
  • Ausfuhrkennzeichen / Kurzzeitkennzeichen
  • Ersatz-Fahrzeugscheine, -Fahrzeugbriefe und Kennzeichen (nach Diebstahl, Verlust oder Beschädigung)
  • technische Eintragungen
  • Adressenänderungen
  • Abmeldungen

Führerscheinangelegenheiten:

  • Pflichtumtausch des „alten“ deutschen Führerscheins
  • Verlängerung C/CE-Klassen
  • Ersatz-Führerschein (nach Diebstahl oder Verlust)
  • Internationaler Führerschein
  • Auflagenänderungen im Führerschein
  • Fahrerkarten / Fahrerqualifizierungsnachweise

Sonstige Anliegen:

  • Parkausweis für Behinderte (Merkzeichen aG oder Bl)

Bleibt der Notbetrieb bestehen?

Ja. Da nur mit einem Basis-Modul gearbeitet wird, das aber zumindest die Anbindung an das Kraftfahrt-Bundesamt ermöglicht, bleibt der Notbetrieb weiterhin bestehen. Das bedeutet: Zulassungen können weiterhin nicht in der normalen Menge erfolgen. Daher werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, nur in dringenden Fällen von dem Angebot Gebrauch zu machen.

Können Wunschkennzeichen angemeldet werden?

Gute Nachricht für alle Bürgerinnen und Bürger, die ein Wunschkennzeichen möchten. Die Vergabe von Wunschkennzeichen ist ab sofort wieder möglich.

Wunschkennzeichen-Reservierungen

Bei Wunschkennzeichen, deren Reservierung während des Hacker-Angriffs auf den kommunalen Dienstleister „Südwestfalen-IT“ abgelaufen ist oder in den nächsten Wochen und Monaten ablaufen wird, wurde die Frist von den Bürgerbüros des Märkischen Kreises bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Diese Kennzeichen werden daher nicht im System als „buchbar“ angezeigt.

Kann oder muss ein andernorts zugelassenes Fahrzeug in den MK umgeschrieben werden?

Nein. Egal, ob BOH, DO, EN, ME oder ein anderes Kennzeichen geführt wird: Die Fahrzeuge, die in Amtshilfe für den Märkischen Kreis von den Kooperationspartnern angemeldet wurden, werden nun von Amts wegen in das Register des Märkischen Kreises umgeschrieben. Dabei bleibt das auswärtige Kennzeichen bestehen, Papiere müssen nicht vorgelegt werden. Der Fahrzeughalter selbst muss also nicht tätig werden. Der Kreis bittet daher von entsprechenden Terminvereinbarungen abzusehen, um wieder ein MK-Kennzeichen zu erlangen. Da der Neustart in einem Notbetrieb erfolgt, bestehen dafür leider keine Kapazitäten.

Nicht angeboten werden weiterhin reine Umkennzeichnungen – das heißt, der Wechsel von einem auswärtigen (zum Beispiel EN-, DO-, LDK-, ME-, BOH-) oder Serienkennzeichen zu einem Wunschkennzeichen. Hier werden Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter gebeten, noch etwas Geduld aufzubringen. Zu einem späteren Zeitpunkt werden dann auch wieder Umkennzeichnungen auf ein MK-Kennzeichen angeboten. Der Märkische Kreis informiert, sobald dass der Fall sein wird.

Was passiert mit den bestehenden Kooperationen?

Der Märkische Kreis hatte neben der Zusammenarbeit mit der Stadt Dortmund, dem Ennepe-Ruhr-Kreis (Witten) und dem Kreis Mettmann (Kfz-Zulassungen für Händler und Zulassungsdienste) auch eine weitere Kooperation mit dem Kreis Borken vereinbart. Seit Mitte Dezember konnten im Kreishaus in Lüdenscheid mit Einschränkungen wieder Kfz-Zulassungen für Privatpersonen angeboten werden, behelfsmäßig und mit dem Kennzeichen BOH (steht für Bocholt). Diese Kooperationen sind bereits (Witten) bzw. werden nach und nach eingestellt.

Der Märkische Kreis dankt der Stadt Dortmund sowie den Kreisen Mettmann, Ennepe-Ruhr und Borken ausdrücklich für ihre Unterstützung. Denn: Mehrere Tausend Zulassungen für den Märkischen Kreis konnten trotz des Hacker-Angriffs und den weitreichenden Folgen mit Hilfe der auswärtigen Zulassungsbehörden erfolgen.

Wie geht es weiter?

Auch in den kommenden Wochen wird aufgrund des Hacker-Angriffs auf die Südwestfalen-IT leider nur ein Notbetrieb machbar sein. Der Märkische Kreis dankt den Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis und ihre Geduld in dieser herausfordernden Zeit. Die IT-Experten vor Ort setzen weiterhin alles daran, die Systeme so schnell wie möglich wiederherzustellen, um den gewohnten Service bieten zu können. Wie lange das dauern wird, ist nicht absehbar.

Ich habe ein Fahrverbot. Wo kann ich meinen Führerschein abgeben?

Sofern das Fahrverbot durch die Bußgeldstelle des Märkischen Kreises verhängt wurde, kann der Führerschein im Bürgerbüro in Lüdenscheid oder in Iserlohn direkt bei der Bußgeldstelle abgegeben werden. Hierzu in jedem Fall den Bußgeldbescheid mitbringen! Im Bürgerbüro Lüdenscheid ist hierfür ein Termin erforderlich.

Wurde das Fahrverbot durch eine andere Behörde verhängt, kann der Führerschein derzeit nicht beim Märkischen Kreis abgegeben werden.

Die Polizei nimmt keine Führerscheine entgegen.

Mein Parkausweis für Behinderte läuft ab. Wie kann ich diesen verlängern?

Personen, die ihren Wohnsitz in Balve, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade oder Schalksmühle haben und die über einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder Bl (blind) verfügen, können beim Bürgerbüro des Märkischen Kreises in Lüdenscheid einen Parkausweis für Behinderte erhalten bzw. verlängern. Hierzu bitte einen Termin online vereinbaren. Mitzubringen sind der bisherige Parkausweis, der Schwerbehindertenausweis, der Personalausweis und ein Passfoto. Eine Vertretung mit Vollmacht ist möglich.

Alternativ kann der Parkausweis formlos auf dem Postweg beantragt werden. Hierzu bitte die oben genannten Unterlagen in Kopie, das Foto im Original, an das Bürgerbüro Lüdenscheid, Heedfelder Straße 45, 58509 Lüdenscheid schicken.

Fahranfänger, Führerscheinerweiterungen, Fahrschulwechsel:

Anträge werden durch die Fahrschulen entgegengenommen und auf Vollständigkeit geprüft. Die Abgabe erfolgt gebündelt in den Bürgerbüros des Märkischen Kreises in Iserlohn (Griesenbraucker Straße 6) und Lüdenscheid (Heedfelder Straße 45). Die Fahrschulen werden gebeten, Fahrschülerinnen und Fahrschüler nicht zu den jeweiligen Kommunen oder zu den Bürgerbüros des Kreises zu schicken.

Derzeit gibt es einen Rückstau bei der Bearbeitung. Die Bearbeitungszeit eines Antrags kann daher zwei bis drei Monate dauern.

Führerscheine und Fahrerlaubnisse:

Was funktioniert?

Der Märkische Kreis gibt einen Überblick, welche Dienstleistungen im Führerscheinbereich möglich sind:

  • Verlängerung LKW-Fahrerlaubnisklassen (C1, C1E, C, CE)
  • Fahrerkarten
  • Ersatzführerscheine
  • Auflagenänderungen
  • Internationale Führerscheine bei bereits bestehendem Kartenführerschein
  • Fahrerqualifizierungsnachweise

Bitte persönlich Anträge unter Vorlage des

– Ausweises,

– des bisherigen Führerscheins,

– eines medizinischen und augenärztlichen Gutachtens sowie

– eines aktuellen biometrischen Lichtbildes

Terminvereinbarung online (Terminvergabe – Märkischer Kreis) an den Standorten der Bürgerbüros in Iserlohn (Griesenbraucker Straße 6) und Lüdenscheid (Heedfelder Straße 45). Die Bearbeitung erfolgt wieder vor Ort.

Verlängerung Bus-Fahrerlaubnisklassen (D/DE), Fahrerqualifizierungsnachweise:

Bitte persönlich Anträge unter Vorlage des
– Ausweises,
– des bisherigen Führerscheins,
– eines Leistungstests (Reaktionstest)

– eines medizinischen und augenärztlichen Gutachtens sowie
– eines aktuellen biometrischen Lichtbildes

wochentags in der Zeit von 8.30 bis 11 Uhr beim Fachdienst Fahrerlaubnisse in Lüdenscheid, Heedfelder Straße 45, einreichen.

Führerscheinanträge, Führerscheinerweiterungen, Fahrschulwechsel:

Anträge werden durch die Fahrschulen entgegengenommen und auf Vollständigkeit geprüft. Die Abgabe erfolgt gebündelt in den Bürgerbüros des Märkischen Kreises in Iserlohn (Griesenbraucker Straße 6) und Lüdenscheid (Heedfelder Straße 45). Die Fahrschulen werden gebeten, Fahrschülerinnen und Fahrschüler nicht zu den jeweiligen Kommunen oder zu den Bürgerbüros des Kreises zu schicken.

Führerscheinverlust:

Antragsformulare siehe unten.
Die Antragstellenden werden gebeten, die vollständig ausgefüllten Formulare auf dem Postweg an die Bürgerbüros in 58640 Iserlohn (Griesenbraucker Straße 6) und 58509 Lüdenscheid (Heedfelder Straße 45) zu senden.
Alternativ kann für die Antragstellung ein Termin online gebucht werden.

Personenbeförderung:

Antragsformulare siehe unten.
Die Antragstellenden werden gebeten, die vollständig ausgefüllten Formulare auf dem Postweg an den Fachdienst Fahrerlaubnisse in 58509 Lüdenscheid, Heedfelder Straße 45, zu senden.

Umtausch ausländischer Führerscheine:

Antragsformulare siehe unten.
Die Antragstellenden werden gebeten, die vollständig ausgefüllten Formulare auf dem Postweg an den Fachdienst Fahrerlaubnisse in 58509 Lüdenscheid, Heedfelder Straße 45, zu senden.


Verfügbare Leistungen:

Zulassung

Es können wieder fast alle Dienstleistungen einschließlich der Online-Zulassung über i-Kfz angeboten werden. Informationen zu i-Kfz finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.

Es gibt lediglich eine Ausnahme:
Den reinen Vorgang „Umkennzeichnung“ bieten wir (noch nicht) an. Umkennzeichnung  wäre z.B. der Wechsel von einem BO-, BOH-, DO-, EN-, GM-, LDK- ME-, RE-, UN-, W oder anderem Unterscheidungskennzeichen auf ein MK-Kennzeichen oder der Wechsel von einem seit dem 22.01.2024 vergebenen Serienkennzeichen auf MK. Hierzu fehlen aktuell noch die Kapazitäten.

Führerscheine / Fahrerkarten / Fahrerqualifizierungsnachweise:

Es können wieder fast alle Dienstleistungen angeboten werden.

Es gibt lediglich eine Ausnahme:
Die Entgegennahme von Führerscheinen bei Fahrverboten, die von auswärtigen Behörden verhängt wurden, ist noch nicht wieder möglich.

Erforderliche Unterlagen

Hier finden Sie eine Übersicht über die erforderlichen Unterlagen für die häufigsten Anliegen:

Formulare zum Download

Zulassung

Anträge auf dem Postweg

Führerscheine:
Fahrerkarte:
Fahrerqualifizierungsnachweis:

Verkehrssicherung/-lenkung, Fahrerlaubnis

Eingeschränkt verfügbare Leistungen:

Kraftfahrt Bundesamt

Gewerblicher Güterkraftverkehr

Sonstige


Nicht verfügbare Leistungen:

  • Änderung auf MK-Kennzeichen nach Zulassung bei einer auswärtigen Zulassungsbehörde in Amtshilfe