
Auslegung – Externe Notfallpläne
Gemäß § 30 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) in der jeweils gültigen Fassung i. V. m. § 10 der Störfallverordnung in der jeweils gültigen Fassung hat der Märkische Kreis als zuständige Gefahrenabwehrbehörde für Störfallbetriebe der oberen Klasse Externe Notfallpläne zu erstellen. Diese Pläne sind in Abständen von höchstens drei Jahren zu überprüfen, erproben und zu überarbeiten.
Für folgende Betriebe wird der entsprechend überarbeitete externe Notfallplan für 4 Wochen ausgelegt:
- Fa. Chemie Wocklum GmbH & Co. KG, Glärbach 2, 58802 Balve
- Fa. Richard Steinebach GmbH & Co. KG, Lösenbacher Landstraße 170, 58509 Lüdenscheid
Ort der Auslegung: Brandschutz- und Rettungsdienstzentrum, Richard-Schirrmann-Straße 8, 58762 Altena
Dauer: 15.11. – 13.12.2023
Einsicht in die oben genannten Pläne kann nur nach Terminabsprache (02351/966-2433) erfolgen.
Während der Auslegungsfrist können auch Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.